Kommentar
Endlich Klarheit für das Lebensende
Die Diskussion um ein Patientenverfügungsgesetz kann als beispielhaft für die parlamentarische Demokratie gelten. Aus anfänglicher Ratlosigkeit wurden drei Gesetzentwürfe, die alle Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg finden. Ein solches Gesetz ist nötig und wichtig. Gerade in ethischen Fragen darf das Parlament die Verantwortung nicht an die Justiz abgeben, dürfen Ärzte und Patienten nicht über Jahre den Unwägbarkeiten eines gerichtlichen Klärungsprozesses überlassen bleiben.
Doch das Gesetz muss auch Klärung bringen. Der Entwurf der Abgeordnetengruppe Bosbach und Röspel tut dies nicht. Er ist geradezu ein Misstrauensvotum gegenüber der Selbstbestimmung der Bürger und lässt die Ärzte mit rechtlichen Fragen allein. Der Stünker-Entwurf macht es Ärzten rechtlich einfach, die Gewissensfragen aber bleiben.
Und der Wille von Menschen, die sich schriftlich nicht perfekt ausdrücken können, könnte auf der Strecke bleiben. Bei dem jüngsten Entwurf der Gruppe Zöller und Faust droht die Klärung des Patientenwillens zu einer endlosen Geschichte zu werden - unter Beteiligung der Ärzte. Einen einzig richtigen Weg gibt es nicht. Täten sich Stünker und Zöller zusammen, könnte ein überzeugenderer Entwurf entstehen.
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