Kuschs "sozial unwertiges Gewerbe"

Veröffentlicht:

HAMBURG (di). Roger Kusch darf einstweilen keine Sterbehilfe leisten (wir berichteten). Aber der frühere Hamburger Justizsenator nutzt weiter die Chance, auch in den kommenden Wochen die Schlagzeilen zu beherrschen.

Ex-Justizsenator Roger Kusch mit seiner Selbsttötungsmaschine.

Ex-Justizsenator Roger Kusch mit seiner Selbsttötungsmaschine.

© Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht hatte wie berichtet in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorläufig wirksam ist. Damit ist es ihm untersagt, die von ihm in mehreren Fällen praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen.

Gegen die Entscheidung kündigte Kusch Beschwerde an. In einer ersten Reakton spricht er davon, das Gericht habe das "Recht auf Suizid anerkannt" und dies mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen begründet.

8000 Euro für das Servicepaket Tod

Die Reaktion zeigt, dass Kusch auch in den kommenden Wochen die gerichtliche Auseinandersetzung nutzen wird, um in den Schlagzeilen zu bleiben - zum Entsetzen vieler Ärzte. Hamburgs Hausärztechef Klaus Schäfer etwa vermisst am medialen Interesse für das Thema die ärztliche Position. Allzu häufig bieten die Medien nach seiner Beobachtung Kusch eine Plattform, um seine Botschaften zu verbreiten.

Kusch bietet Personen, die die Absicht haben, in den Freitod zu gehen, gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um den Suizid zu erleichtern. Nach mehreren Fällen hatte die Hamburger Polizei dem früheren Justizminister im November vergangenen Jahres jegliche Form der Sterbehilfe untersagt. Diese Verbotsverfügung ist nach Ansicht der Richter nicht zu beanstanden.

Zum einen verstoße Kusch gegen das Arzneimittelgesetz, weil er die erforderliche tödliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente beschaffe.

Zum anderen betreibe Kusch als Suizidbegleiter kein erlaubtes Gewerbe. Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten seien verboten, heißt es in der Begründung. Das Gericht stellt zwar fest, dass die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar ist. Hier aber gehe es um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt". Die von Kusch geleistete Sterbehilfe widerspreche allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes. Diese Wertvorstellungen lassen es nach Auffassung der Richter nicht zu, die existenzielle Not lebensmüder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen.

Das Vermarktungskonzept ist "sozial unwertig"

Die Richter ziehen auch eine Grenze zur Sterbehilfe in Einzelfällen, in denen Nahestehende oder behandelnde Ärzte aufgrund humanitärer karitativer Zuwendung Schwersterkrankte erlösen. Kusch dagegen wende sich nicht nur an den Personenkreis der Todkranken oder Schwerstleidenden, sondern an jeden, der sein Leben beenden möchte.

Mit der von Kusch angestrebten fortgesetzten Suizidunterstützung sehen die Richter die öffentliche Sicherheit gefährdet. Die Polizei sei generell verpflichtet, Selbstmorde zu unterbinden, auch wenn sie die im Selbstmord zum Ausdruck kommende persönliche Grenzentscheidung eines Menschen zu respektieren habe. Es sei aber zu befürchten, dass das Leben von Menschen gefährdet sei, die ohne die jetzt verbotene Suizidhilfe vor einem unumkehrbaren Schritt zurückscheuen würden.

Az: 8 E 3301/08

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“