Ein Votum für das Sterben in Würde

Eine Charta nimmt sich der Rechte von Sterbenden an. Ein großer Erfolg - aber erst der Anfang.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Sterbende Menschen brauchen vor allem Zuwendung und Linderung ihrer Leiden.

Sterbende Menschen brauchen vor allem Zuwendung und Linderung ihrer Leiden.

© imago/Dean Pictures

BERLIN. Bei Themen wie Sterben und Tod ducken sich viele Menschen immer noch häufig weg. Eine "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" will dies nun ändern und eine gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen. Die Träger der Charta sind die Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und Deutscher Hospiz- und Palliativverband (DHPV).

Zwei Jahre lang haben die Träger an einem dazu eingerichteten Runden Tisch mit 50 Verbänden an der Charta gefeilt. Nun sollen die fünf Leitsätze und Erläuterungen eine Orientierung für eine Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung bieten. Zwar habe es in den letzten 25 Jahren Fortschritte in der Betreuung schwerstkranker Menschen gegeben, noch immer würden viele Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten allerdings nicht erreicht.

"Die Charta soll aufzeigen, wie eine Palliativversorgung aussehen muss, die sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen unheilbar kranker und sterbender Menschen richtet", sagte BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich der Vorstellung der Charta in Berlin.

Ärzte setzten sich dafür ein, Schwerstkranken "ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen". Damit setzten Ärzte "Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspektive des menschlichen Miteinanders" entgegen, so Hoppe.

DGP-Präsident Professor Christof Müller-Busch betrachtet die Charta als einen noch nicht abgeschlossenen Prozess. "Wir haben noch einen langen Weg vor uns", so Müller-Busch. Er forderte, dass das Thema Tod und Sterben in der Gesundheits- und Sozialpolitik künftig "angemessen berücksichtigt" werden müsse.

Bei der Umsetzung einiger Bereiche der Charta dränge die Zeit, betonte DHPV-Vorstandsvorsitzende Dr. Birgit Weihrauch. Unter anderem müsse die Palliativversorgung hochbetagter Menschen mit "hohem Zeitdruck angegangen" werden.

Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) betonte, die Palliativversorgung habe in der Politik "einen hohen Stellenwert". Schließlich hätten GKV-Versicherte seit drei Jahren Anspruch auf eine ambulante Palliativversorgung (SAPV). Hierzu gebe es bereits "eine Reihe von Verträgen".

Zudem plane die Koalition, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Damit hätten Ärzte in der SAPV künftig die Möglichkeit, Notfallvorräte von Opioiden vorzuhalten.

Selbstverständnis

Internationaler Prozess

1. Leitsatz - Gesellschaftspolitische Herausforderungen - Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation: Sterben soll unter würdigen Bedingungen möglich sein. Insbesondere ist den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken. Dem Sterben als Teil des Lebens ist gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

2. Leitsatz - Bedürfnisse der Betroffenen - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen: Bestehende Versorgungsstrukturen müssen vernetzt und bedarfsgerecht mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Versorgungskontinuität muss gewährleistet sein.

3. Leitsatz - Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung: Der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen muss thematisch differenziert und spezifiziert in die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Beteiligten in den verschiedensten Bereichen integriert werden. Der jeweils aktuelle Erkenntnisstand muss in die Curricula einfließen.

4. Leitsatz - Entwicklungsperspektiven und Forschung: Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden. Neue Ergebnisse zur Palliativversorgung aus Forschung und Praxis werden dafür kontinuierlich erhoben und im Versorgungsalltag umgesetzt. Um die Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen und Nahestehenden kontinuierlich zu verbessern, muss die interdisziplinäre Forschung weiterentwickelt werden und der Transfer in die Praxis gewährleistet sein.

5. Leitsatz - Die europäische und internationale Dimension: Die internationale Vernetzung von Organisationen, Forschungsinstitutionen und anderen im Bereich der Palliativversorgung Tätigen soll vorangetrieben werden. International etablierte und anerkannte Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung sind zu berücksichtigen. Eine nationale Rahmenpolitik wird angestrebt. Durch den systematischen Austausch zwischen Organisationen kann von den jeweiligen Erfahrungen profitiert werden. Zudem liefert der Dialog Impulse und Anregungen für die weitere Arbeit.

Das Dokument im Original kann abgerufen werden unter: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de

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