Patientenverfügung: Beraten ist das A und O

Bei Patientenverfügungen sind rechtliche Vorgaben wichtig, aber nur eine gute Beratung sorgt für Sicherheit.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Beratung bei der Patientenverfügung sorgt für Sicherheit.

Beratung bei der Patientenverfügung sorgt für Sicherheit.

© Monkeybusiness I. / panthermedia.net

WITTEN. Wer erreichen möchte, dass die Wünsche von Patienten am Lebensende berücksichtigt werden, sollte sich nicht allein auf gesetzliche Regelungen wie das Patientenverfügungsgesetz verlassen.

Viel zielführender sind die qualifizierte Beratung der Menschen und die Implementierung regionaler Standards, die vor Ort von den einzelnen Akteuren abgestimmt werden.

Davon geht Dr. Jürgen in der Schmitten aus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf.

"Beizeiten begleiten"

"Wir brauchen regionale Versorgungsstrukturen, in denen alle wissen, was eine Patientenverfügung ist und wie man sie lesen muss", sagte der Hausarzt aus dem rheinischen Meerbusch beim 8. "Tag der Forschung in der Hausarztpraxis" des Instituts für Allgemeinmedizin und Familienmedizin der Uni Witten/Herdecke.

In der Schmitten leitet das vom Bundesforschungsministerium geförderte Verbundprojekt "RESPEKT - Respekt für vorausverfügte Entscheidungen und Präferenzen für den Fall von Krankheit und Tod".

Kernstück des interdisziplinären Projekts war die Entwicklung des Programms "beizeiten begleiten". Es orientiert sich am US-amerikanischen Konzept des "Advance care planning".

Standards gefordert

Es geht darum, die Bewohner von Senioreneinrichtungen zu beraten und bei der Verfassung einer Patientenverfügung zu begleiten.

Um sicherzustellen, dass der formulierte Patientenwille im Bedarfsfall tatsächlich beachtet wird, ist die Einbeziehung aller relevanten Akteure ein zentraler Bestandteil des Programms.

Dafür würden Standards und Routinen benötigt, sagte in der Schmitten. "Wenn wir diesen Weg nicht gehen, dann werden Patientenverfügungen auch in 40 Jahren nicht funktionieren."

Möglichst eindeutige Formulare

In der rheinischen Stadt Grevenbroich haben die Beteiligten einheitliche Formulare entwickelt: die Patientenverfügung, die Vertreterverfügung und die "hausärztliche Anordnung für den Notfall". Dort sind die Patientenwünsche festgehalten, die für den Notfall relevant sein können.

"Wir haben versucht, die Formulare so zu gestalten, dass sie möglichst eindeutig sind." Die Patientenverfügung soll gemeinsam von dem Betroffenen und dem Hausarzt unterschrieben werden.

"Die Unterschrift des Hausarztes ist zwar rechtlich überflüssig, aber für die Kollegen im Notfall wichtig", erläuterte in der Schmitten.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich Notärzte und Rettungsdienstmitarbeiter häufig nicht an Patientenverfügungen halten.

Formulare werden bekanntgemacht

In den Grevenbroicher Seniorenheimen wurden alle Mitarbeiter informiert und einige zu "Begleitern" geschult, damit sie interessierte Bewohner beraten können. Für Hausärzte gab es spezielle Fortbildungen.

Zudem haben die Initiatoren alle Mitarbeiter der Heime, die Rettungsdienste und die Krankenhäuser informiert. "Alle in der Region müssen die Formulare kennen", sagte der Hausarzt.

Inzwischen sei das abgestimmte Verfahren in zwei der vier beteiligten Senioreneinrichtungen Standard. In den kooperierenden Einrichtungen ist der Anteil der Bewohner, die eine Patientenverfügung haben, gestiegen.

Die Erfahrungen aus den Seniorenheimen in Grevenbroich sind mit denen aus zehn Einrichtungen aus zwei Städten verglichen worden, in denen es keine spezielle Intervention zum Thema Patientenverfügung gab. Die Ergebnisse des Vergleiches sind noch nicht veröffentlicht.

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