Frankreich

Ärztekammer für aktive Sterbehilfe

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PARIS. Zum ersten Mal hat sich die französische Ärztekammer für aktive Sterbehilfe im Ausnahmefall ausgesprochen.

Wenn ein Patient aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder wegen unerträglicher körperlicher oder seelischer Schmerzen seinen Arzt mehrfach auffordert, sein Leben abzukürzen, sollte dieser berechtigt sein, aus humanitären Gründen  seinen Wunsch mit starken Schlafmitteln zu erfüllen. Ärzte sollen sich aber immer weigern dürfen, diesen Schritt zu machen.

Seit 2005 dürfen Ärzte Schmerztherapien bei unheilbaren Patienten vornehmen, auch wenn diese den Tod beschleunigen können. Strafbar bleibt nur die Tötungsabsicht.

Geschätzt wird, dass es jährlich etwa 3000 Fälle versteckter aktiver Sterbehilfefälle gibt. Nach Umfragen befürworten 60 Prozent aller Ärzte aktive Sterbehilfe, 37 Prozent sprechen sich auch für begleiteten Suizid aus.

Im Wahlkampf 2012 hatte Präsident François Hollande zugesagt, das Thema aufzugreifen. In einigen Monaten soll das Parlament darüber beraten. (DDB)

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