Vollmachten

Beratungsbedarf wächst

Mit dem zunehmenden Wunsch nach Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase nehmen auch die Beratungswünsche der Patienten zu.

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KIEL. Die Nachfrage nach Beratung über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nimmt deutlich zu. Die Beratungsstellen im Norden registrieren bei den Menschen hohe Unsicherheit.

Ärzte sind davon in doppelter Hinsicht betroffen: zum einen werden über Vorsorgevollmachten Menschen für die Patienten tätig, die Sorge für die Gesundheit ihrer Schützlinge zu tragen haben - und damit als zusätzlicher Ansprechpartner in den Praxen und Kliniken erscheinen.

Zum anderen erwarten viele Menschen von Ärzten zu diesem Thema Aufklärung, was im Praxis- oder Krankenhausalltag aber schwer zu leisten ist. Deutlich wurden diese Anforderungen auf einer Tagung der Interessengemeinschaft Betreuungsvereine (IGB) in Schleswig-Holstein.

Die von Patienten gewünschte Rolle bei der zeitraubenden Aufklärung können Ärzte nach Ansicht von Dr. Arnd May vom Recklinghausener Zentrum für Angewandte Ethik schwer erfüllen, weil es dafür keine Abrechnungsziffer gibt. Er hält die Beratung aber als Selbstzahlerleistung für geeignet.

Unter Ärzten ist das Thema Selbstbestimmung der Patienten angekommen, wie Wolfram Scharenberg versicherte. Der Kommunikationsleiter der Ärztekammer Schleswig-Holstein berichtete auf der Tagung von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen für Mediziner zu diesem Thema.

Vorsorgevollmachten werden zwar zunehmend thematisiert, aber in der Regel noch zu spät, wie Susanne Kugler von der IGB im Norden feststellte. Viele Menschen beschäftigten sich erst nach einer plötzlichen Erkrankung oder schwerwiegenden Diagnose mit den Möglichkeiten.

Vielen sei nicht bekannt, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch berechtigt sind, für Patienten, die keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, zu handeln und zu entscheiden. Hier helfen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Allein in Schleswig-Holstein haben derzeit rund 50.000 Menschen einen gesetzlichen Betreuer. Mit entsprechenden Verfügungen können Patienten verbindlich regeln, wie sie in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchten.

Kugler gab zu bedenken, dass die Formulierung solcher Verfügungen sorgfältig erfolgen muss, damit sie für Ärzte und Pfleger eindeutig sind. Um die Nachfrage zum Thema befriedigen zu können, bietet die IGB die Schulung zum Vorsorgelotsen an. (di)

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