Umfrage

Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe

Über eine Neuregelung der Sterbehilfe wird schon lange debattiert. Die Politik will das Thema bald gesetzlich regeln. Viele Abgeordnete plädieren für ein Verbot. Doch eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Deutschen ist für die Sterbehilfe.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Sterbezimmer in Zürich: Auch in Deutschland wünschen sich offenbar viele Bürger ein Recht auf Sterbehilfe.

Sterbezimmer in Zürich: Auch in Deutschland wünschen sich offenbar viele Bürger ein Recht auf Sterbehilfe.

© Gaetan Bally / dpa

HAMBURG. Sieben von zehn Deutschen wünschen sich "im Falle schwerster Krankheit" die Option, auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen zu können. Das geht aus einer nach eigenen Angaben repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor, für die 1005 Menschen befragt worden sind.

Forsa gibt die statistische Fehlertoleranz der Ergebnisse mit drei Prozentpunkten an. Was unter aktiver Sterbehilfe zu verstehen ist, wurde den Interviewten im Kontext der Frage nicht erläutert.

Gefragt wurde lediglich: "Im Falle schwerster Krankheit möchten sie selbst die Möglichkeit haben, auf aktive Sterbehilfe zurückzugreifen - ja oder nein, ich lehne diese Möglichkeit für mich ab."

Während 70 Prozent aktive Sterbehilfe als Option befürworteten, antworteten 22 Prozent mit nein, acht Prozent mit "weiß nicht". Bemerkenswert sind die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. 82 Prozent der Befragten in den neuen Ländern ziehen aktive Sterbehilfe in Betracht, im Westen sind es nur 67 Prozent.

Ob die Befragten in der Interviewsituation den Begriff "aktive Sterbehilfe" richtig einzuordnen vermochten, darf bezweifelt werden. Denn in einer weiteren Frage zeigten sich nur acht Prozent "sehr gut" und 35 Prozent "gut" über die geltende Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland informiert.

41 Prozent bezeichneten ihren Informationsstand als "weniger gut", 16 Prozent als "überhaupt nicht gut". Bei Befragten über 45 Jahre und Menschen mit formal höherer Bildung ist der Informationsstand höher als im Durchschnitt.

Mehr als drei Viertel der Befragten (79 Prozent) würde es begrüßen, wenn der Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe treffen würde. Dabei liegt die Zustimmung zu solch einem Vorhaben des Gesetzgebers im Osten mit 87 Prozent um zehn Prozent höher als im Westen.

DAK-Chef sieht hohen Aufklärungsbedarf

Der gleiche Unterschied - zehn Prozentpunkte - zeigt sich auch bei der Frage nach einer Patientenverfügung. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) im Westen gibt an, eine solche zu besitzen, 34 Prozent der Befragten sind es in den neuen Ländern.

Fast gleich groß ist in West (48 Prozent) und Ost (46 Prozent) die Gruppe derjenigen, die nach eigenen Angaben plant, eine Patientenverfügung zu formulieren. Ein Viertel der Befragten in den alten Ländern lehnt dieses Instrument der Verfügung ab, in den neuen Ländern sind es 19 Prozent.

Der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Professor Herbert Rebscher, hebt den Aufklärungsbedarf hervor, den die Umfrage zur Sterbehilfe deutlich macht.

Die Ankündigung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, er strebe ein Gesetz an, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe umfassend verboten wird, hat, hat seit Anfang Januar die Debatte über dieses Thema wiederbelebt. Für Rebscher belegt die Umfrage, "dass die Politik ein Thema diskutiert, das die Menschen sehr bewegt".

Nach Paragraf 16 der Musterberufsordnung (MBO) ist es Ärzten in Deutschland "verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

Ein solch assistierter Suizid läge beispielsweise vor, wenn ein Arzt einem Patienten ein Medikament in tödlicher Dosis zur Verfügung stellt, das dieser sich selbst zum Suizid verabreicht.

Strafbar ist ein solches Vorgehen aber nicht.Anders sieht die Rechtslage bei der direkten, aktiven Sterbehilfe aus. Sie ist in Deutschland definiert als "Tötung auf Verlangen" und nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

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