Sterbehilfe

Unter dem Deckmantel des Altruismus?

Ein alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung reicht aus Sicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht aus. Er fürchtet, dass dann trotzdem organisierte Angebote unter Vorspiegelung altruistischer Motivation geschaffen werden.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) fordert, jegliche Form der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid zu verbieten. Er begrüßt daher das entsprechende Vorhaben von Union und SPD im Koalitionsvertrag. Dazu hat er am Mittwoch eine Stellungnahme veröffentlicht.

Allein die gewerbliche Beihilfe zum Suizid zu verbieten, reicht aus Sicht des Verbandes nicht aus. Er befürchtet, dass unter "Vorspiegelung altruistischer Motivation" dennoch organisierte Angebote der Beihilfe zur Selbsttötung entstehen.

Seine Forderungen begründet der Verband unter anderem mit der staatlichen Schutzpflicht, die aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes hervorgehen.

Demnach hat der Staat die Würde des Menschen zu schützen und jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher dürfe der Wert eines Menschenlebens nicht infrage gestellt werden, so der DHPV.

Aus Erfahrung von Palliativmedizinern und -Pflegekräften sei zudem bekannt, dass der Wunsch von unheilbar erkrankten Menschen, ihr Leben zu beenden, sich durch Zuwendung und eine medizinische Schmerz- und Symptomkontrolle mindern lasse.

Den Betroffenen könnte so die Angst vor Schmerzen, dem Alleinsein oder anderen zur Last zu fallen, genommen werden. Nach Angaben des Verbandes die Hauptgründe, warum sich schwerkranke Menschen den Tod wünschen. (eb)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen