Montgomery

Keine Tötung auf Verlangen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Ton in der Auseinandersetzung um ein Sterbehilfe-Gesetz wird schärfer. Ärzte-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery hat Vorstöße zurückgewiesen, Ärzte könnten zur Suizidbeihilfe herangezogen werden.

"Wer Ärzte an ‚qualitätsgesicherten, klinisch sauberen‘ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenze zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie", sagte Montgomery dem Magazin "Focus".

Damit reagierte der Ärzte-Präsident unter anderem auf Burkhard Lischka (SPD), rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion. Dieser gilt als Befürworter einer Erlaubnis zur Sterbehilfe.

Er zeigte sich aber bereit, die organisierte gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, "wenn wir gleichzeitig eine ärztliche Sterbehilfe zulassen", hatte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" gesagt. Dadurch würden Betroffene "vor Quacksalbern, Scharlatanen und Geschäftemachern" geschützt.

Befeuert hat die Debatte zudem Bundestagsvize-Präsident Peter Hintze (CDU). Dem "Spiegel" sagte er, der "ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende (solle) ohne jeden Zweifel straffrei sein, wenn der Patient dies wünscht und der Arzt in einer Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass er diesem Wunsch nachkommen will".

Mehrere unterschiedliche Rechtspositionen zur Sterbehilfe

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe warnte vor einer "einschneidenden Änderung" der Rolle von Ärzten in diesem Zusammenhang: "Statt wie bisher dem Patienten gegenüber das unbedingte Ja der Solidargemeinschaft zu dessen Existenz zu repräsentieren, würde er dem Patienten nun die Option einer Beendigung seiner Existenz zur Wahl stellen", so Hüppe.

Bislang kristallisieren sich auf der Basis von Wortmeldungen verschiedener Abgeordneter mehrere unterschiedliche Rechtspositionen zur Sterbehilfe heraus. Am wenigsten strittig dürfte dabei sein, dass die Arbeit von organisierten Sterbehilfevereinen schärfer kontrolliert werden soll.

Vertreter aus der Union wollen die Tätigkeit dieser Vereine per Strafrecht verbieten lassen, andere Abgeordnete wie beispielsweise Renate Künast (Grüne) widersprechen einem solchen Schritt.

Im Herbst sollen nach einem gemeinsam von Union und SPD vereinbarten Fahrplan die Abgeordneten - interfraktionelle - Gruppenanträge erarbeiten. Diese sollen dann im Frühjahr 2015 im Bundestag beraten werden, im Herbst kommenden Jahres ist dann die Abstimmung geplant. (fst)

Mehr zum Thema

Urteil des Landgerichts Berlin

Prozess um Sterbehilfe – Haftstrafe für Arzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine pulmonale Beteiligung bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) kann sich mit Stridor, Husten, Dyspnoe und Auswurf manifestieren. Sie zeigt in der Lungenfunktionsprüfung meist ein obstruktives Muster.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Wenn der entzündete Darm auf die Lunge geht

Die elektronischen Monitoring-Devices könnten gezielt Patienten mit unkontrollierter Erkrankung verordnet werden, um zu messen, ob es bei der Inhalation an der Regelmäßigkeit, der Technik oder an beidem hapert und dann genau da zu schulen, wo es Probleme gibt.

© tadamichi / stock.adobe.com

Neue Möglichkeiten

So hilfreich können Smart Inhaler bei Asthma oder COPD sein