Niederlande

Ärztliche Sterbehilfe für 4829 Menschen

Im Vorjahr hat die Zahl der Niederländer, die assistierten Suizid wollten, deutlich zugenommen.

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DEN HAAG. Die Zahl der Menschen in den Niederlanden, die mit ärztlicher Unterstützung Suizid begangen haben, ist im vergangenen Jahr um 15 Prozent auf 4829 gestiegen.

Das geht aus dem Jahresbericht der Regionalen Prüfungskommissionen (Regionale Toetsingcommissies Euthanasie) für 2013 hervor. Aufgabe dieser Kommission ist es, die gemeldeten Fälle zu prüfen und die Einhaltung des niederländischen Sterbehilfegesetzes zu überwachen.

Nur in fünf Fällen haben Ärzte laut Bericht nicht die gesetzlich vorgeschriebenen "Sorgfaltspflichten" beachtet.

Damit setzt sich der Trend fort, dass immer mehr Niederländer Hilfe beim Suizid wollen. Bereits 2012 betrug der Anstieg im Vergleich zum Jahr zuvor 13 Prozent, damals waren es noch 3695 Patienten.

Von den zuletzt 4829 Patienten waren 3588 an Krebs erkrankt, 294 litten an Erkrankungen des Nervensystems, 223 an Herzkreislauf-Erkrankungen.

Mehr als verdoppelt hat sich mit 97 im Vergleich zu 2012 die Zahl der Demenzkranken, die Sterbehilfe nachsuchten. Noch stärker ist der Anstieg bei Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen: 42 Patienten (2012: 14) wollten Hilfe zur Selbsttötung.

Zwei Mal das Vorgehen der Stiftung kritisiert

Die niederländische Sterbehilfeorganisation NVVE (Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde) zeigte sich zufrieden. Man anerkenne, dass der Raum, den das Sterbehilfegesetz lasse, "zunehmend genutzt wird".

107 Meldungen haben die Prüfungskommissionen von der sogenannten "Lebensende-Klinik" (Stichting Levenseindekliniek) erhalten. Dabei handelt es sich um mobile Teams aus Ärzten und Krankenschwestern.

Sie suchen Patienten auf, die sterben möchten, bei denen der betreuende Arzt eine Suizidassistenz aber verweigert hat. Laut der Stiftungs-Webseite gilt dieses Angebot ausdrücklich auch für Menschen mit Demenz und "unbehandelbaren psychischen Erkrankungen".

Im vergangenen Jahr haben die Prüfer keinen der gemeldeten Fälle beanstandet. Doch das hat sich geändert, 2014 kritisierten sie bereits zwei Mal das Vorgehen der Stiftung.

Diese reagierte offensiv und forderte, die Vorgaben des Sterbehilfegesetzes bei psychiatrisch erkrankten Patienten seien zu streng. Der Gesetzgeber müsse für diese Patientengruppe Klarheit über die Möglichkeiten bei der Sterbehilfe schaffen. (fst)

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