Sterbehilfe-Debatte

Neue Publikation bietet Überblick

Das Frankfurter Forum widmet sich in einer neuen Publikation in interdisziplinärer Perspektive dem Thema Sterbehilfe und Palliativmedizin.

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FRANKFURT/MAIN. Im Bundestag gewinnt die Debatte über Sterbebegleitung und verschiedene Formen der Sterbehilfe an Fahrt, Konturen einer möglichen Gesetzesänderung sind noch unscharf. Zeit, sich der Grundlagen dieses vielschichtigen Themas zu vergewissern.

Einen Beitrag dazu leistet das im Springer Medizin-Verlag neu erschienene Heft 10 in der Reihe "Diskurse" des "Frankfurter Forums für gesundheits- und gesellschaftspolitische Grundsatzfragen" mit dem Titel "Selbstbestimmt leben, in Würde sterben".

Es versammelt Beiträge aus interdisziplinärer Perspektive und beleuchtet Facetten des Themas aus theoretischer wie praktischer Perspektive. So weist etwa der in Frankfurt lehrende Moraltheologe Professor Josef Schuster auf die Bedeutung existenzieller und spiritueller Fragen in der Sterbebegleitung hin.

Schuster warnt davor, das Prinzip der Selbstbestimmung in Opposition zum Prinzip der Fürsorge zu setzen.

Kein "Sterbehilferecht" in Deutschland

Der in Köln lehrende Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Wolfram Höfling erinnert daran, dass es ein "Sterbehilferecht" im Sinne einer systematischen normativen Ordnung in Deutschland nicht gibt.

Höfling betont, ein Integrität wie Selbstbestimmung gleichermaßen sicherndes Recht sei eine notwendige Voraussetzung, um die Bedingungen für ein Leben und Sterben in Würde zu gestalten - keine hinreichende Bedingung.

Weitere Beiträge widmen sich den Herausforderungen und Defiziten in der palliativen Versorgung von Patienten - unter anderem mit Blick auf die notwendige Qualifizierung der Angehörigen verschiedener Gesundheitsberufe. Auch die Probleme der oft vor allem von ehrenamtlich Tätigen getragenen hospizlichen Versorgung in ländlichen Regionen werden erörtert.

Der Vorsitzende des Frankfurter Forums, Dr. Jürgen Bausch, erinnert aus der Erfahrung langjähriger ärztlicher Tätigkeit daran, dass "es immer wieder Situationen gegeben hat, wo sich die Ehrfurcht vor dem Leben dahin transformiert, den Tod des unheilbar Leidenden herbeizuwünschen".

Doch das "Grundvertrauen aller Menschen zum Arzt beruht auf seinem Auftrag des Heilens und Linderns von Krankheiten", erinnert Bausch. Wer diese Koordinaten zu Gunsten einer aktiven Sterbehilfe verändere, "unterminiert das Jahrtausende alte Fundament, auf dem der Arztauftrag basiert".

Die stellvertretende Vorsitzende des Frankfurter Forums und ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch, hebt hervor, dass "die Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügung der in unserer Verfassung verankerten Selbstbestimmung Geltung" verschaffe.

Was aber nicht verlangt werden könne, sei, dass ein Dritter zur aktiven Beendigung des Lebens herangezogen wird. "Diesen letzten Schritt muss jeder in eigener Verantwortung gehen", so Schaich-Walch. Veränderungen der geltenden rechtlichen Regelung zum Suizid - in welche Richtung auch immer - erscheinen Schaich-Walch "riskant". (fst)

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