Sterbehilfe

Debatte im Bundestag live verfolgen

An den Regelungen zur Sterbehilfe scheiden sich die Geister, derzeit liegen fünf Vorschläge auf dem Tisch: Eine vierstündige Debatte am Donnerstag soll den Bundestagsabgeordneten bei der Orientierung helfen. Die "Ärzte Zeitung" wird diese per Twitter und online live begleiten.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Am Donnerstag diskutieren die Abgeordneten im Bundestag vier Stunden über Sterbehilfe.

Am Donnerstag diskutieren die Abgeordneten im Bundestag vier Stunden über Sterbehilfe.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

BERLIN. Fast viereinhalb Stunden Debatte im Bundestag - ohne, dass ein Gesetzentwurf existiert. Schon der Rahmen der sogenannten Orientierungsdebatte über Sterbehilfe ist ungewöhnlich.

Mehrere Dutzend Abgeordnete werden am Donnerstagsvormittag ihre persönliche Position zur Sterbehilfe und -begleitung im Bundestag erläutern.

Beschlüsse gibt es keine, die Fraktionsdisziplin wird keine Rolle spielen. Fünf Gruppen von Abgeordneten, die mehr oder weniger ausgefeilte Positionspapiere vorgelegt haben, werben um Unterstützer - viele Parlamentarier sind noch in der Meinungsfindung und haben sich noch nicht positioniert.

Doch mit der Orientierungsdebatte ist das Rennen um eine Regelung zur Sterbehilfe voll entbrannt.

Die Entwürfe im Überblick:

  • Carola Reimann, Karl Lauterbach, Burkhard Lischka (alle SPD), Peter Hintze, Katherina Reiche (beide CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU): Die Gruppe spricht sich für eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe durch Ärzte aus. Erlaubt sein solle diese ärztliche Hilfe in Fällen "irreversibel zum Tode führender Erkrankungen". Vorgeschlagen wird eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein weiterer Arzt muss dem Vorgehen zustimmen. Zum Positionspapier.
  • Elisabeth Scharfenberg, Harald Terpe (beide Grüne): Die Abgeordneten lehnen es ab, dass "der assistierte Suizid als normales Dienstleistungsangebot in Deutschland etabliert wird". Sie schlagen vor, die Arbeit von Organisationen wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas zu verbieten. Nimmt ein Sterbewilliger dennoch organisierte Suizidbeihilfe in Anspruch, sollen Angehörige "oder andere nahestehende Personen" auch dann straflos bleiben, wenn sie ihn unterstützen. Zu diesen Personen können auch Ärzte gehören, "zu der/dem die sterbewillige Person in einer langjährigen Behandlungsbeziehung steht", heißt es. Zum Positionspapier.
  • Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD): Die beiden Abgeordneten deklarieren ihren Vorschlag als "Weg der Mitte" und streben an, den Freiraum zu erhalten, den Ärzte in ethischen Grenzsituationen am Lebensende bisher schon haben. Handlungsbedarf sehen Griese und Högl nur beim Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, wollen den rechtlichen Status quo ansonsten unangetastet lassen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Regelungen der Landesärztekammern zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid fordern die beiden Abgeordneten die Ärzte auf, "ihr Standesrecht klar zu regeln". Zum Positionspapier.
  • Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linksfraktion): Die Parlamentarier wenden sich gegen ein Verbot gemeinnütziger Sterbehilfevereine. "Wir brauchen mehr Fürsorge und Beratung, nicht mehr Strafrecht", schrieb Künast in einem Beitrag für den "Tagesspiegel". Ein Verbot der organisierten Sterbehilfe hätte nicht die Verhinderung von Suiziden zur Folge, "sondern die Reise ins Ausland". Klar gestellt werden müsse, dass Sterbehilfeorganisationen aus der "Beratung" kein Kapital schlagen dürfen. Auch die Dokumentation der Abläufe müsse geregelt werden. Künast und Sitte wollen am Mittwoch ihr Positionspapier vorstellen.
  • Claudia Lücking-Michel, Michael Brand, Michael Frieser (alle CDU): Unter der Überschrift "Begleiten statt Beenden" plädieren die Abgeordneten dafür, die geltenden Regelungen zur Straflosigkeit von Suizid wie auch der Beihilfe "grundsätzlich unberührt" zu lassen. "Organisierte ärztliche Assistenz zum Suizid" wird abgelehnt, es dürfe keine "gesetzlichen Sonderreglungen für Ärzte geben". Nötig sei dagegen ein Verbot von Sterbehilfevereinen und anderen organisierten Formen der Beihilfe zum Suizid. Dieses müsse im Strafgesetzbuch erfolgen. Zur Erläuterung heißt es: "Bei einem Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe scheiden Angehörige von vornherein aus, weil die Wiederholungsabsicht schon für einen zweiten Fall nicht bestehen wird. Auch behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen, geraten nicht in Gefahr der Strafverfolgung, wenn sie es nicht zum regelmäßigen Gegenstand ihres ‚Behandlungs‘-Angebots machen."Es wird für die Willensbildung im Bundestag von besonderer Bedeutung sein, ob dieser Antrag, der am Dienstag von den drei Initiatoren vorgestellt wurde, geeignet ist, die Mehrheitsmeinung der Unionsfraktion zu repräsentieren.
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