Hospiz- und Palliativgesetz

Lob für die Generallinie, Kritik im Detail

Das Hospiz- und Palliativgesetz findet bei Sachverständigen überwiegend eine positive Resonanz.

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BERLIN. Lob für die generelle Ausrichtung, im Detail aber noch Nachbesserung nötig: Auf diese Formel lassen sich Kommentare der Sachverständigen zum Hospiz- und Palliativgesetz bringen. Am Montag hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags Experten zur Anhörung geladen.

So lobte die Deutsche Schmerzgesellschaft die Option, die stationäre Palliativversorgung aus dem DRG-System herauszunehmen. Lücken habe der Gesetzentwurf dagegen bei der Qualitätsorientierung.

So sei unklar, "wie und anhand welcher Indikatoren die Verbesserung der Versorgungsqualität (...) bewertet werden soll", moniert die Schmerzgesellschaft. Der GBA sollte damit betraut werden, Indikatoren zur Qualität der palliativmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu entwickeln, fordert die Fachgesellschaft.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) sprach sich in der Anhörung dafür aus, ambulanten Hospizdiensten einen Zuschuss zu den Sach- und Verwaltungskosten zu finanzieren, der von den Personalkosten unabhängig ist, beispielsweise für Miete oder Fahrtkosten für ehrenamtlich Tätige.

Aus Sicht von Caritas und Diakonie müsse eine professionelle palliative Versorgung auch jenseits der Palliativstationen im Krankenhaus etabliert werden. Für diese stationsübergreifenden Palliativdienste seien multiprofessionelle Teams nötig, die die Mitbehandlung und Begleitung der betroffenen Patienten übernehmen, fordern die beiden Wohlfahrtsverbände.

Die KBV begrüßt im Gesetzentwurf, dass stationäre Pflegeeinrichtungen Versicherten künftig eine individuelle gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten können. Diese Angebote, fordert die KBV, sollten auch Palliativpatienten zur Verfügung stehen, die zu Hause leben und versorgt werden. (fst)

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