Hospiz- und Palliativgesetz

Lob für die Generallinie, Kritik im Detail

Das Hospiz- und Palliativgesetz findet bei Sachverständigen überwiegend eine positive Resonanz.

Veröffentlicht:

BERLIN. Lob für die generelle Ausrichtung, im Detail aber noch Nachbesserung nötig: Auf diese Formel lassen sich Kommentare der Sachverständigen zum Hospiz- und Palliativgesetz bringen. Am Montag hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags Experten zur Anhörung geladen.

So lobte die Deutsche Schmerzgesellschaft die Option, die stationäre Palliativversorgung aus dem DRG-System herauszunehmen. Lücken habe der Gesetzentwurf dagegen bei der Qualitätsorientierung.

So sei unklar, "wie und anhand welcher Indikatoren die Verbesserung der Versorgungsqualität (...) bewertet werden soll", moniert die Schmerzgesellschaft. Der GBA sollte damit betraut werden, Indikatoren zur Qualität der palliativmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu entwickeln, fordert die Fachgesellschaft.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) sprach sich in der Anhörung dafür aus, ambulanten Hospizdiensten einen Zuschuss zu den Sach- und Verwaltungskosten zu finanzieren, der von den Personalkosten unabhängig ist, beispielsweise für Miete oder Fahrtkosten für ehrenamtlich Tätige.

Aus Sicht von Caritas und Diakonie müsse eine professionelle palliative Versorgung auch jenseits der Palliativstationen im Krankenhaus etabliert werden. Für diese stationsübergreifenden Palliativdienste seien multiprofessionelle Teams nötig, die die Mitbehandlung und Begleitung der betroffenen Patienten übernehmen, fordern die beiden Wohlfahrtsverbände.

Die KBV begrüßt im Gesetzentwurf, dass stationäre Pflegeeinrichtungen Versicherten künftig eine individuelle gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten können. Diese Angebote, fordert die KBV, sollten auch Palliativpatienten zur Verfügung stehen, die zu Hause leben und versorgt werden. (fst)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System