Streit um Sterbehilfe

Politischer Showdown naht

Zwei Abgeordnetengruppen warnen jetzt vor dem Mehrheitsentwurf zur Sterbehilfe-Reform. In dieser Woche soll im Parlament eine Entscheidung fallen.

Florian StaeckVon Florian Staeck und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
In dieser Woche soll die Entscheidung zur Reform der Sterbebegleitung fallen.

In dieser Woche soll die Entscheidung zur Reform der Sterbebegleitung fallen.

© Oliver Berg / dpa

BERLIN. Der Streit um eine Reform der Sterbebegleitung läuft auf einen parlamentarischen Showdown heraus. Abgeordnete eher liberaler Regelungsansätze wollen eine Verschärfung der Rechtslage stoppen. Verhindert werden soll damit eine parlamentarische Mehrheit für den Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD).

Am Dienstag will die Abgeordneten-Gruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) sowie Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) Einzelheiten ihres Zusammengehens darlegen. Unklar ist bisher, ob es sich dabei um eine "Verhinderungskoalition" handelt, die allein darauf zielt, in der Abstimmung am Freitag den konservativen Brand-Griese-Entwurf zu stoppen.

Darin wird ein neuer Straftatbestand vorgeschlagen: Mit bis zu drei Jahren Haft soll bestraft werden, wer einem anderen die "Gelegenheit zur Selbsttötung geschäftsmäßig gewährt, verschafft oder vermittelt".

Reimann sagte der "Frankfurter Rundschau", der rechtliche Status quo sei "am Ende besser als eine Kriminalisierung auch von Ärzten". Bereits im Oktober hatte die Gruppe um Hintze in einem Schreiben an alle Abgeordneten gewarnt, bei einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe würden "gerade diejenigen Ärzte, die regelmäßig Sterbende begleiten, der konkreten Gefahr staatsanwaltlicher Ermittlungen ausgesetzt".

Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient in Gefahr?

Das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient würde "durch eine solche Strafvorschrift schwer beschädigt", hieß es.

Der Brand-Griese-Antrag hatte im Juli bei der ersten Beratung im Bundestag mit 210 Unterzeichnern die meisten Stimmen. Die beiden Antragsgruppen mit liberalen Regelungsansätzen kommen demgegenüber nur auf rund 165 Stimmen. Unionsintern, so war zu hören, wird auf Abgeordnete Druck ausgeübt, in dieser für das christliche Profil der Parteien wichtigen Frage nicht für liberalere Anträge zu votieren.

Unterdessen hat auch die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel bekanntgegeben, sie werden den Verbots-Antrag von Brand-Griese unterstützen.Rund ein Drittel der 630 Abgeordneten hatte bei der ersten Beratung keinen der Anträge unterzeichnet.

Wie eine veränderte Rechtslage sich etwa auf Patienten mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS) auswirken würde, davon berichtete der Neurologe Professor Thomas Meyer beim Dialogforum Pluralismus in der Medizin in der vergangenen Woche in Berlin.

Wer die Diagnose ALS gestellt bekommt, für den gilt der Satz "die Hoffnung stirbt zuletzt" nicht mehr. Der Mensch verfällt trotz uneingeschränkter intellektueller Funktionen hoffnungslos. Erschöpfung und der zunehmende Verlust an Autonomie, Kommunikation und Würde lassen in diesen Menschen den Wunsch nach einem vorzeitigen Ende reifen.

In der Statistik spiele der Suizid von ALS-Patienten kaum eine Rolle. Nur bei einem Prozent der von ihm behandelten Patienten schätze er den Tod als Folge suizidaler Handlungen ein, berichtete Meyer. Im fortgeschrittenen Zustand ständen dem schon die ausgeprägten Paresen dem noch geltenden Recht auf Suizid im Wege.

Viele hegen Sterbewünsche

"Wir müssen aber davon ausgehen, dass etwa zehn bis 20 Prozent der Betroffenen Sterbewünsche hegen", sagte Meyer. Die Patienten hätten die Wahl zwischen einem Leben bis zum natürlichen Tod und einer Lebensverlängerung durch Beatmung. 92 Prozent entscheiden sich gegen die Maximalversorgung, nur vier Prozent dafür.

In Fällen zum Beispiel, in denen die Beatmung im Zuge einer akuten Krise eingeleitet worden ist, verlangen die Betroffenen später das Ende der Beatmung. Dann helfe der Arzt beim Sterben, so Meyer, ohne beim Suizid zu assistieren. In der Regel führe der Behandlungsabbruch zu einem bewussten Sterben, das auch die Begleitung durch Angehörige ermögliche.

Eine Minderheit dieser Patienten erfahre jedoch eine "tiefe Sedierung", die "euthanasieähnlich" aussehe und keinen "Prozess dicht am natürlichen Sterbeprozess" darstelle. Nach im Schnitt 19 Minuten ende das Leben dieses Menschen. Dabei handelt es sich nicht um Beihilfe zum Suizid.

Ob Staatsanwälte diese medizinisch-therapeutischen Sachverhalte einfach so hinnehmen werden, wenn sich die Gesetzeslage ändert, ist schwer zu glauben. Deshalb plädierte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Professor Christoph Ostgathe, für Zurückhaltung bei der gesellschaftlichen Normierung dieses Feldes.

Es entlaste Menschen, wenn sie mit Ärzten frei auch über das Thema Lebensende und Suizidassistenz sprechen könnten, ohne dass Ärzte und Pfleger unter Verweis auf die Gesetzeslage zurückzucken müssten. Eine Auffassung, der sich auch Dr. Michael Wunder, Mitglied des Deutschen Ethikrates, anschloss.

"Bestehenden Regelungen sind ausreichend"

Das Thema müsse ansprechbar bleiben, ärztliche Hilfe beim Suizid dürfe nur nicht zur frei wählbaren Alternative werden - abrechenbar und mit Qualitätssicherung - forderte Wunder. Für die Ärztekammer Baden-Württemberg erklärte deren Präsident Dr. Ulrich Clever am Freitag, die Vertreterversammlung der Kammer habe seit Beginn der Debatte dafür plädiert, am Status quo festzuhalten.

"Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend", sagte Clever.Völlig anders ist die Situation in den Niederlanden: Der niederländische Autor Gerbert van Loenen verwies auf die Folgen der dort seit 13 Jahren geltenden liberalen Gesetzgebung. Vier Prozent der Todesfälle in den Niederlanden im vergangenen Jahr gingen auf ärztlich assistierten Suizid zurück.

Die Menschen im Nachbarland empfänden diese Freiheit als Errungenschaft. Allerdings wachse die Zahl von an einer Demenz erkrankten und psychisch erkrankter Menschen, die aufgrund zurückliegender Verfügungen Zugang zur Sterbehilfe erhielten.Auch Jugendliche und Neugeborene seien inzwischen betroffen.

Selbst reiner Lebensüberdruss am Ende des Arbeitslebens oder der Wunsch, gleichzeitig mit dem Partner zu sterben, tauche in den Statistiken schon auf. "Die Niederlande hat die alte Grenze aufgegeben, aber die neue noch nicht gefunden", sagte van Loenen.

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen