Streit um Sterbehilfegesetz

Desaster oder Segen?

Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe durch den Bundestag ist kein Beitrag zum Rechtsfrieden – im Gegenteil. Bei einer Diskussion in Kiel wurde nun deutlich: Vor allem Ärzte sind oft unsicher.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Sterbehilfe – ein kontrovers und oft auch emotional diskutiertes Thema.

Sterbehilfe – ein kontrovers und oft auch emotional diskutiertes Thema.

© Photographee.eu / fotolia.com

KIEL. Wie sehr Menschen das Thema Sterbehilfe umtreibt, zeigte sich bei einer Veranstaltung der schleswig-holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Kieler Landeshaus, als rund 100 Menschen einer Diskussion zwischen den Ärzten Dr. Thomas Sitte und Dr. Michael de Ridder, dem "Bild"-Reporter Albert Link und dem Juristen Professor Jochen Taupitz verfolgten.

Taupitz, geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim sowie stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, vermutete seine Position zwischen den beiden Ärzten als ganz bewusst vom Veranstalter gewählt.

Denn de Ridder, Mitbegründer des Vivantes Hospizes in Berlin-Tempelhof, und Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Palliativstiftung, prallten mit ihren oft konträren Positionen aufeinander.

Ärztliche Beihilfe kann geboten sein

De Ridder hält ärztliche Beihilfe zum Sterben im Einzelfall für eine Option, die jeder abwägen muss. Als Bedingungen nannte de Ridder etwa, dass jeder Betroffene sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte wiederholt mit Sterbehilfe auseinandergesetzt haben muss, dass er sich in einer ausweglosen medizinischen Situation befindet, über alle palliativmedizinischen Situationen aufgeklärt wurde und über ein enges Vertrauensverhältnis zum Arzt verfügt.

Dann, so de Ridder, könnte die ärztliche Hilfe mehr als nur eine Option, sondern sogar geboten sein.

"Natürlich helfe ich beim Sterben", steht auch für Sitte fest – aber eben nicht durch Beihilfe, sondern durch Schmerzlinderung. Es sei kein Problem, Menschen Schmerzen unabhängig von deren Intensität zu nehmen. "Keiner muss Angst haben, unerträgliche Schmerzen zu haben."

Ablehnung geschäftsmäßiger Sterbehilfe eint

Seine Linie ist klar: Ärzte müssen Sterbebegleitung leisten. Sterbehilfe im Sinn von Beendigung des Lebens, so lautet seine Erfahrung, wird von den Menschen nicht benötigt, wenn den Betroffenen die Angst vor Schmerzen genommen wird. Deshalb ist aus seiner Sicht wichtig, dass die Menschen besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin aufgeklärt werden.

Was Sitte und de Ridder eint, ist die Ablehnung geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Auch Link stellte klar: "Ich möchte keine Erlöserprofis".

Diese Absicht verfolgte auch der Bundestag, als er im November 2015 einen neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch verankert hat. Mit der nach langer Debatte gefundenen Regelung wird die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten. Als geschäftsmäßig wird eine Sterbehilfe dann betrachtet, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist. Damit aber sieht Taupitz, anders als vom Gesetzgeber unterstellt, auch Ärzte, die de Ridders Einstellung teilen, mit einem Bein im Gefängnis.

"Katastrophe für die Suizidprävention"

Und weil aufgeklärte Patienten das wissen, werden sie Ärzte mit ihrem Sterbewunsch nicht mehr konfrontieren. Die Folgen beschrieb Taupitz in drastischen Worten: "Diese Patienten werfen sich vor den Zug – das ist viel schrecklicher für alle Beteiligten. Der Paragraf ist eine Katastrophe für die Suizidprävention." Taupitz sprach von "furchtbaren Kollateralschäden", die damit angerichtet werden.

De Ridder beobachtet als Folge eines "handwerklich ganz schlecht gemachten Gesetzes", dass sich viele Ärzte "auf dem Rückzug befinden, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten". Er forderte von einer Überarbeitung: "Das Mindeste, was dabei herauskommen muss, ist eine Differenzierung zwischen Sterbehilfevereinen und Ärzten."

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