Arznei zur Selbsttötung
Arzneibehörde liegen zwölf Anträge vor
BERLIN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zwölf Anträge vorliegen, in denen Bürger ein tödlich wirkendes Betäubungsmittel für den Suizid nachfragen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Richter hatten dem Witwer einer schwer kranken Frau Recht gegeben, die zu Lebzeiten vergeblich bei der Behörde die Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital erhalten wollte. Entschieden worden sei noch keiner der Anträge, erklärte BfArM-Sprecher Maik Pommer. Die Behörde wolle erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, die noch nicht vorliegt. Auf Basis einer Pressemitteilung des Gerichts könne nicht über Anträge dieser Tragweite entschieden werden. (fst)