Schon die Bezeichnung Sterbehilfe sorgt unter Fachleuten - Juristen, Philosophen und Ärzten - für Diskussionen. Viele Experten verweisen auf die positive Bedeutung. Denn Sterbehilfe drückt eine "positive" Tat aus: die Hilfe zum/beim Sterben. Im ersten Fall ist im eigentlichen Sinn Euthanasie gemeint, wenngleich in Deutschland aus historischen Gründen dieser Begriff vermieden wird. Der zweiten Fall ("beim") drückt vielmehr die Sterbebegleitung aus, also ein Geschehenlassen. Anders verhält es sich mit dem Begriff Suizid, hin und wieder auch - rechtlich fehlerhaft - Selbstmord genannt. Hier geht es um Selbsttötung, was eine andere Qualität als Sterben ausdrückt.