Palliativmedizin

Regierung lobt Versorgung

Werden todkranke Patienten aus Kliniken zu früh entlassen, weil die Leistungen pauschal honoriert werden? Das treibt die linke Bundestagsfraktion um. Die Bundesregierung sieht keinen Grund zur Sorge.

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NEU-ISENBURG. Das DRG-System führe nicht zu einer schlechten palliativmedizinischen Versorgung von Patienten in Kliniken. Die Vergütung durch Fallpauschalen begründe etwa keine vorzeitigen Entlassungen schwer kranker Menschen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der linken Bundestagsfraktion.

Die Linken befürchten, dass die Pauschalen den sehr unterschiedlichen Behandlungsbedarf todkranker Patienten nicht ausreichend abbilden.

Zudem vermuten sie, dass durch Pauschalen für Kliniken ein Anreiz besteht, die Behandlungsdauer zu verkürzen und Patienten nicht umfangreich palliativmedizinisch zu versorgen. Dies sei nicht der Fall, antwortet die Regierung. Im Gegenteil: Es würden Anreize für eine gute palliativmedizinische Versorgung gesetzt.

So könnten Kliniken zusätzlich zur Fallpauschale nur das Zusatzentgelt "Palliativmedizinische Komplexbehandlung" abrechnen, wenn die Behandlung die definierten Mindestmerkmale erfülle.

Dazu gehören neben der Behandlung von Symptomen und der psychosozialen Betreuung etwa auch Physio-, künstlerische oder Entspannungstherapie sowie regelmäßige Gespräche mit Patienten und Angehörigen.

Ausnahme von DRG-Vergütung ist möglich

Außerdem sei die Finanzierung palliativmedizinischer Leistungen in ihrer Dauer nicht begrenzt, stellt die Regierung fest. Für Patienten, die länger in der Klinik bleiben als mit der oberen Grenzverweildauer vorgesehen, bekämen Krankenhäuser ein zusätzliches Entgelt pro Tag der Behandlung.

Das Zusatzentgelt entspricht den durchschnittlichen Behandlungskosten von Patienten der jeweiligen Fallgruppe. 2011 wurden Patienten im Schnitt 9,8 Tage in Palliativabteilungen vollstationär behandelt.

Sorge bereitet den Linken auch, dass die Vergütung nach DRG für die palliativmedizinische Versorgung ab 2014 für alle Kliniken verpflichtend sein soll. Dem widerspricht die Regierung. Es gebe keine solche gesetzliche Vorgabe.

Denn wie bisher könnten stationäre palliativmedizinische Einrichtungen auch weiterhin als sogenannte "Besondere Einrichtungen" von der DRG-Vergütung ausgenommen werden.

Dazu zählen Einrichtungen, "deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Häufung von schwer kranken Patienten im Fallpauschalensystem noch nicht sachgerecht vergütet werden".

Diese Option werde aber seit Jahren nur von wenigen Palliativeinrichtungen genutzt, die Mehrheit rechne nach Fallpauschalen ab, so die Regierung. (jvb)

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