Gesundheitsweiser kritisiert

Neue Versorgungsmodelle im Schneckentempo

Qualitätswettbewerb ist in der GKV bislang nur eine Wortwolke, beklagt der Gesundheitsweise Professor Ferdinand Gerlach. Hauptverantwortlicher dafür ist der Gesetzgeber selbst: Selektivverträge werden ausgebremst, die spezialfachärztliche Versorgung kleingeschrumpft.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. In Deutschland werden innovative und populationsbezogene Versorgungsmodelle viel zu schleppend umgesetzt.

Damit wird die Entwicklung der auch vom Gesetzgeber geforderten sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Ansätze massiv behindert.

Dies hat Professor Ferdinand M. Gerlach, stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" kritisiert.

Gerlach hat maßgeblich am jüngst vorgelegten Sondergutachten mitgearbeitet, das den Titel "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" trägt, und sich für einen sektorenübergreifenden und populationsorientierten Qualitätswettbewerb" ausspricht.

Trotz der enormen demografischen Herausforderungen und der zum Teil nachweislich besseren Versorgung durch neue Versorgungskonzepte "geht es dennoch nicht so recht voran", moniert Gerlach.

Dies liegt auch daran, dass von der Politik und insbesondere vom Bundesversicherungsamt hohe Hürden aufgebaut worden sind, mit denen innovative Ansätze von vorneherein abgeschmettert werden.

Anreize für Versorgungslösungen schaffen

So sei es absurd, dass schon bei Abschluss von Selektivverträgen von vorneherein Kosteneinsparungen und Beitragssatzneutralität nachgewiesen werden müssen. Diese Regelung sei angesichts der in der Aufbauphase häufig notwendigen Zusatzkosten realitätsfern und innovationshemmend.

Deshalb habe der SVR in seinem jüngsten Gutachten vorgeschlagen, den Krankenkassen für innovative und sektorenübergreifende Versorgungsprojekte, zu denen viele Selektivverträge gehören, unter Sicherungsverzicht zinsverbilligte oder zinslose Darlehen für ihre Zusatzkosten nach Bereinigung zur Verfügung zu stellen.

Sofern das Projekt über spätere Einsparungen refinanziert werden kann, sei die Rückzahlung der Kredite spätestens nach fünf Jahren ohne Probleme möglich.

Falls sich der Vertrag nicht über Ausgabeneinsparungen refinanziert, aber durch Evaluationen dennoch Verbesserungen "der gesundheitlichen Outcomes" belegt werden können, sollte auf Rückzahlungen zumindest teilweise verzichtet und die Mittel stattdessen dem Gesundheitsfonds entnommen werden.

So würden Anreize für neue Versorgungslösungen geschaffen und für innovative sektorenübergreifende Modelle nur im "nachgewiesenen Erfolgsfall" gemeinschaftlich zu tragende Kosten anfallen.

Kritik übt Gerlach auch daran, dass ein weiteres zukunftsfähiges Modell wie die spezialfachärztliche Versorgung im Gesetzgebungsverfahren "kleingeschrumpft" worden ist, weil dessen Umfang noch hinter der früheren Rechtslage zurückbleibt.

Dabei seien erstmals die Voraussetzungen geschaffen worden, dass alle Akteure unter gleichen Honorar-, Zulassungs- und Qualitätsbedingungen ihre Leistungen erbringen können.

Mauern einreißen

Diesen Weg sieht Gerlach gar als "kleine Revolution" an, da damit die Sektorengrenzen überwunden und erstmals die "Mauer zwischen ambulant tätigen Kliniken und niedergelassenen Fachärzten eingerissen" werden könnte.

Stattdessen wurde der neue Versorgungsbereich unnötig eng gefasst, weil eine Leistungsausweitung befürchtet wird, die als nicht regulierbar angesehen wird. Doch auch dieses Argument hält Gerlach nicht für stichhaltig.

Wenn, wie im Ratsgutachten empfohlen, der spezialfachärztliche Sektor ausschließlich selektivvertraglich geregelt würde, könnten die Preise und die Mengen auch unter Beachtung von Qualitätsaspekten so gestaltet werden, dass keine Leistungsexplosion zu befürchten wäre.

Dann wäre es unter ordnungspolitischen Aspekten auch sinnvoll, diesen neuen Sektor um weitere Bereiche wie ambulante Operationen, stationsersetzende Leistungen sowie stationäre Kurzzeitfälle zu erweitern.

Damit wäre es möglich, erstmals einen funktionsfähigen Wettbewerb an der Schnittsstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf eine breitere Basis zu stellen.

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