Leitartikel zum Endoprothesenregister

Die Teilnahme sollte Pflicht werden

Mehr Qualität in der Medizin ist durch bessere Einsicht Einzelner möglich. Im Wettbewerb könnte sich bessere Leistung dann durchsetzen. Aber das braucht Zeit - und darum sollte der Gesetzgeber auch klare Pflichten normieren.

Von Fritz Beske Veröffentlicht:
Totalendoprothese eines Kniegelenks. Derzeit werden für solche Eingriffe Register erreichtet - auf freiwilliger Basis.

Totalendoprothese eines Kniegelenks. Derzeit werden für solche Eingriffe Register erreichtet - auf freiwilliger Basis.

© Jochen Tack / imago

Unter Federführung von Professor Hassenpflug, Ordinarius für Orthopädie des Universitätsklinikums in Kiel, läuft eine Testphase für ein Endoprothesenregister mit 35 Krankenhäusern. Ziel ist ein nationales Endoprothesenregister, an dem jede Klinbik freiwillig teilnimmt.

Es mag sein, dass wir in Deutschland eine eigene Testphase für ein Verfahren benötigen, das in vielen Ländern Europas eine seit Jahren und zum Teil seit Jahrzehnten erprobte Selbstverständlichkeit ist.

Dies verwundert auch darum, weil für ein effektives Endoprothesenregister, mit dem die Qualität der eingesetzten Endoprothese und des Krankenhauses geprüft werden soll, nur wenige Daten erforderlich sind: Datum der Implantation, Name des Patienten anonymisiert mit der Möglichkeit der Rückverfolgung, Krankenhaus, Identifikationsmöglichkeit der Endoprothese und Kostenträger.

Diese Daten reichen aus, um das Schicksal der Endoprothese mit Standzeit und des Patienten zu verfolgen sowie die Qualität des operativen Eingriffs beurteilen zu können.

Es würde unserer Neigung zur Perfektion entsprechen, wenn eine Überfrachtung des Registers mit vielleicht wünschenswerten, aber für das primäre Ziel nicht erforderlichen Daten erfolgen würde - aber sei's drum ...

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