Südwesten

Krebsregister gewährleisten Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg hält den Schutz von Krebsdaten im dortigen Register für gesichert. Sein Jahresbericht enthält auch Kritik - an einem Gesundheitsamt.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Lob und Kritik vom Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg: Das Gesundheitswesen erhält im Jahresbericht 2012/13, den Jörg Klingbeil am Montag vorgestellt hat, überwiegend gute Noten. Beispiel Krebsregistergesetz: Durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz vom April 2013 werden die Länder verpflichtet, flächendeckende Register zu etablieren.

Hier ist Baden-Württemberg mit dem Landeskrebsregistergesetz gut aufgestellt, heißt es im Bericht. Um die Patientendaten bestmöglich zu schützen, sind drei räumlich und organisatorisch getrennte Einheiten geschaffen worden: Die sogenannte Vertrauensstelle bei der Rentenversicherung, die Klinische Krebsregisterstelle bei der Landeskrankenhausgesellschaft und das epidemiologische Krebsregister beim Krebsforschungszentrum in Heidelberg.

Zugang zu den personenbezogenen Daten hat nur die Vertrauensstelle, medizinische Daten liegen nur bei den beiden Registern vor. Diese Struktur gewährleiste ein "hohes Maß an Datensicherheit", heißt es im Bericht.

Verbessert werden müsse hingegen die Pseudonymisierung von Krebsregisterdaten, fordert Klingbeil. Das praktizierte Verfahren, bei dem Kontrollnummern vergeben werden, sei 20 Jahre alt.

Da die verfügbare Rechenkapazität für eine mögliche Depseudonymisierung stark gewachsen sei, habe bereits die Datenschutzkonferenz der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder im März 2013 ein verbessertes Verfahren gefordert.

Über das Ziel hinausgeschossen ist laut Bericht ein Gesundheitsamt, das im Auftrag eines Jobcenters gesundheitlich eingeschränkten Arbeitslosen einen Gesundheitsfragebogen vorgelegt hat.

Krankengeschichte, Genussmittel-Konsum, Sport: Die Amtsärzte wollten alles wissen, auch über die Gesundheit von Verwandten. Klingbeil intervenierte, das Gesundheitsamt änderte den Fragebogen. Der Verweis darauf, der Arbeitslose mache diese Angaben freiwillig, reiche nicht aus. (fst)

Mehr zum Thema

Digitalisierung der Kliniklandschaft

DigitalRadar Krankenhaus in die zweite Runde gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand