Niedersachsen

Kammer stellt Weichen für Krebsregister

Zum Betrieb des Klinischen Krebsregisters wird eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.

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HANNOVER. Die Kammerversammlung der ÄK Niedersachsen hat beschlossen, eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts zum Betrieb des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen zu gründen.

"Sie beauftragt die Geschäftsführung, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen", so der Beschlusstext.

"Selber könnten wir die Geschäftsstelle und alles, was dazugehört nicht als Fachabteilung der Kammer aufbauen," erklärt Dr. Nils Frühauf, medizinischer Geschäftsführer der ÄK Niedersachen der "Ärzte Zeitung".

"Bei voraussichtlich jährlich 78 000 Neuerkrankungen in Niedersachsen, die alle acht Mal nachdokumentiert werden, im Zweifel vom Hausarzt bis zum Palliativmediziner, wären die Datensätze für uns viel zu groß. Das ist etwas für einen eigenen Betrieb unter Trägerschaft einer rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Einrichtung der ÄKN."

Diesen Wunsch habe auch das niedersächsische Sozialministerium geäußert, so die Kammer.

Das Geld für die Einrichtung strecken das Land mit rund 600.000 Euro und die Deutsche Krebshilfe mit rund 480.000 Euro vor. Den laufenden Betrieb werden die Krankenkassen bezahlen - mit einer Pauschale von 119 Euro je Neuerkrankung.

Hintergrund ist das im April 2013 erlassene Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG). Die Bundesländer sind damit verpflichtet, diese Krebsregister einzurichten.

Allerdings verfügt das Land Niedersachsen schon über ein epidemiologisches Krebsregister, das vor allem das Auftreten der verschiedenen Krebsarten festhält.

Das Klinische Register indessen dokumentiert den Behandlungsverlauf bei den betroffenen Patienten; die Erkenntnisse aus dem Register sollen dann an die Ärzte zurückgespiegelt werden.

"Es wird zwar auch im klinischen Register eine Meldepflicht eingeführt", sagt Frühauf. "Aber es soll für Kollegen nur eine Melde-Prozedur für beide Register geben." (cben)

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