Delegation / Substitution

Plagen Ärzte irrationale Ängste?

Seit beinahe zehn Jahren beschäftigen sich Politiker und Wissenschaftler mit der Substitution ärztlicher Leistungen. Doch trotz vieler Befürworter zeigt auch der Entwurf zum aktuellen Reformgesetz: Außer in Modellprojekten bleibt das Zepter in Ärztehand.

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Delegieren, substituieren? Ein Thema, das weiter an Bedeutung gewinnt.

Delegieren, substituieren? Ein Thema, das weiter an Bedeutung gewinnt.

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BERLIN. Delegation und Substitution: Brauchen wir immer einen Arzt? So lautete der Titel der 11. Plattform Gesundheit der IKK Berlin, und die Antwort der teilnehmenden Politiker, Wissenschaftler, Ärzte und Pflegeexperten hieß eindeutig: nein.

"Die Zeit für die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen ist gesellschaftlich reif", betonte Dr. Roy Kühne, Berichterstatter für die Themen Heil- und Hilfsmittel und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die noch vorhandenen Ängste bei vielen ärztlichen Kollegen, aus Delegation könne Substitution werden, seien häufig irrational, ergänzte Professor Karl-Ludwig Resch, Geschäftsführender Gesellschafter des Deutschen Instituts für Gesundheitsforschung.

Noch einen Schritt weiter ging Thomas Meißner. "Unser arztzentriertes System muss auf den Prüfstand", forderte das Mitglied des Präsidiums des Deutschen Pflegerates am Rande der IKK-Plattform. Bei der Frage der Übertragung ärztlicher Leistungen auf nicht-ärztliche Berufsgruppen solle es um die Kompetenz der Berufsgruppen gehen, nicht um deren Prestige, mahnte Meißner.

Vereinfachte Modellvorhaben im Zusammenhang mit Substitution

Fakt ist, dass es mit der jetzigen Bundesregierung vorerst bei der Delegation ärztlicher Leistungen bleiben wird. Eine vollständige Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten wie Diagnosestellung, Therapiewahl oder Verschreibungen auf nicht-ärztliche Heilberufe wird es dem Arbeits-Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz zufolge nicht geben.

Die Regierung plant aber, Modellvorhaben, in denen die Substitution erprobt wird, zu vereinfachen. Derzeit, heißt es im Gesetzesentwurf, werden solche Modellvorhaben nicht erprobt. Sie will berufsrechtliche Regelungen hierzu anpassen und die Durchführung von Modellen erleichtern. Modellvorhaben regelt § 63, 3c im SGB V.

Das bestehende Potenzial für eine Delegation ärztlicher Leistungen soll hingegen möglichst voll ausgeschöpft werden, indem die bisherigen beschränkenden Voraussetzungen zur Leistungserbringung - zum Beispiel der vorherige Arzt-Patientenkontakt - beseitigt werden.

Außerdem will die Regierung Delegation flächendeckend ermöglichen und nicht nur in unterversorgten Gebieten. Auch soll sich die Delegation nicht mehr rein auf den hausärztlichen Versorgungsbereich beschränken.

Kommt es zur Entlastung des Arztes durch nicht-ärztliche Heilberufe wird dem Arzt die entsprechende Leistung dennoch zugerechnet. Er behält die Gesamtverantwortung für Diagnostik und Therapie. (mam)

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