Berlin/Brandenburg

Start für gemeinsames Krebsregister

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BERLIN/POTSDAM. Der erste Schritt zum gemeinsamen klinischen Krebsregister in Berlin und Brandenburg wurde getan: Beide Länder unterzeichneten eine Verwaltungsvereinbarung, in der das Projektmanagement, der Aufbau und die Finanzierung der nötigen IT-Technik geregelt sind.

Damit das Register wie geplant am 1. Januar 2016 seine Arbeit aufnehmen kann, müssen Berlin und Brandenburg noch einen Staatsvertrag abschließen und Landesgesetze erlassen.

"Mit dem Krebsregister werden wird die Diagnose- und Therapieverfahren weiter verbessern", sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Die Linke) bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung.

Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) erinnerte daran, dass etwa 20 Prozent der Krebspatienten, die in Berlin behandelt werden, Brandenburger sind.

Der Rückgriff auf die Strukturen des schon bestehenden Krebsregisters in Brandenburg werde den schnellen Neuaufbau in Berlin erleichtern.

Im Nachbarbundesland gibt es bereits seit 1995 ein klinisches Krebsregister. Dieses soll nun ausgebaut und in eine gemeinnützige GmbH überführt werden, die die Landesärztekammer Brandenburg gründen wird.

Die Betriebskosten sollen ab 2016 zu 90 Prozent von den Krankenkassen und zu zehn Prozent von den beiden Ländern finanziert werden.

Mit dem gemeinsamen Krebsregister hoffen vor allem die Berliner, dass sich die Meldemoral der Ärzte verbessern wird.

Bislang nämlich werden für das epidemiologische Krebsregister nur 84 Prozent der Krebserkrankungen gemeldet, nötig wären für das klinische Krebsregister aber 90 Prozent.

Inzwischen gibt es eine - per Schiedsspruch festgelegte -bundeseinheitliche Vergütung von 18 Euro für eine Tumordiagnose. Für Meldungen über eine Krebstherapie gibt es fünf Euro, für Ergebnisse von Pathologieuntersuchungen vier Euro.

Eine Informationsveranstaltung findet am 18. März statt. (juk)

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