Berlin und Brandenburg

Beim gemeinsamen Krebsregister "zum Erfolg verdammt"

Die Vorbereitungen für das gemeinsame klinische Krebsregister von Berlin und Brandenburg laufen. Eine wichtige Aufgabe wird es zunächst sein, die Ärzte in Berlin von der Sinnhaftigkeit der Datenmeldungen zu überzeugen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

POTSDAM. "Wir sind zum Erfolg verdammt", sagt Dr. Hanjo Pohle, Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg.

Er zeigt sich nach wie vor davon überzeugt, dass der Entschluss der Länder Brandenburg und Berlin, eine gemeinsame Datensammlung einzurichten, richtig ist. Basis dafür ist das seit 20 Jahren in Brandenburg existierende klinische Krebsregister.

Nicht nur, weil sich in der Onkologie bereits 20 Prozent der Brandenburger in Berlin behandeln lassen. Sondern auch, weil der "Verflechtungsraum" Berlin-Brandenburg immer größer werde. Zudem sei es für die wissenschaftliche Auswertung natürlich besser, wenn große Datensätze vorliegen.

Seine Arbeit aufnehmen soll das gemeinsame Krebsregister am 1. Januar 2016. Bis dahin, hoffen Pohle und Projektmanagerin Dr. Anett Tillack, wird auch der Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern in trockenen Tüchern sein.

Das klinische Krebsregister wird in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH geführt werden, deren alleinige Gesellschafterin die Landesärztekammer Brandenburg ist. Die entsprechende Satzung muss noch beschlossen werden.

Registerstellen bleiben erhalten

Für das bisherige Brandenburger Krebsregister sind 43 Mitarbeiter tätig. Sie sind noch bei den fünf Schwerpunktkliniken in Frankfurt/Oder, Cottbus, Brandenburg, Potsdam und Schwedt angestellt, sollen in Zukunft aber von der gemeinnützigen GmbH übernommen werden, um die Unabhängigkeit des gemeinsamen Krebsregisters zu gewährleisten.

Die Standorte der dezentralen Registerstellen bleiben in Brandenburg erhalten, "weil es einfach etablierte Meldewege sind", so Pohle.

Die Räume werden künftig von den Krankenhäusern angemietet. "EDV-technisch und auch sonst sind sie aber komplett von den Kliniken abgetrennt", betont Tillack. Wo sich in Berlin die dezentrale Registerstelle befinden wird, ist noch nicht klar. Für diese Einheit werden noch einmal rund 40 Mitarbeiter benötigt.

Meldequote nur bei 84 Prozent

Die Berliner Ärzte haben bislang keine Erfahrungen mit der Meldung an ein landesweites klinisches Krebsregister. Es bestand nur eine Meldepflicht an das epidemiologische Krebsregister. Nur 84 Prozent der Tumorfälle in der Bundeshauptstadt wurden an das epidemiologische Krebsregister gemeldet.

Für valide Datenanalysen ist allerdings eine Vollzähligkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich. Pohle zeigt sich davon überzeugt, dass auch die Berliner Kollegen ihren gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten in ausreichendem Maße nachkommen werden.

"Wir haben versprochen, dass es ein Feedback an die Leistungserbringer gibt. Wenn das relativ zeitnah erfolgt, wird jeder sehen, dass es nicht nur Bürokratie gibt", so Pohle. Durch das Krebsregister erhalte jeder Arzt zum Beispiel die Möglichkeit, den kompletten Krankheitsverlauf seiner Patienten, einschließlich der stationären Daten, abzufragen.

Für jeden Patienten, der in das Krebsregister neu aufgenommen wird, erhält die Betreibergesellschaft 135,57 Euro. Dieser Betrag steigert sich pro Jahr um etwa zwei Prozent. Die Krankenkassen tragen davon 90 Prozent, die Länder übernehmen zehn Prozent.

"Pro Jahr gehen wir davon aus, dass es in Berlin etwa 20.000 und in Brandenburg 15.000 Neuerkrankungen gibt", sagt Pohle. Von der Deutschen Krebshilfe erhält das gemeinsame Krebsregister zudem insgesamt 720.000 Euro einmalige Anschubfinanzierung.

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