NRW

Förderprogramm für Hausärzte wird ausgeweitet

Nordrhein-Westfalens Hausarztaktionsprogramm greift ab sofort in 191 statt bislang 140 Kommunen.

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KÖLN. In Nordrhein-Westfalen können ab sofort mehr Hausärzte das Hausarztaktionsprogramm der Landesregierung in Anspruch nehmen. Das Land hat den Kreis der Kommunen erweitert, in denen die Mediziner bei akuter oder mittelfristiger Bedrohung der Versorgung eine Förderung beantragen können.

Außerdem stellt NRW jetzt auch Finanzspritzen für die Ausbildung von Entlastenden Versorgungsassistentinnen (EVA) und für Lehrpraxen zur Verfügung.

Bereits im Herbst hatte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) angekündigt, dass Gemeinden bis zu 40.000 Einwohnern in das Programm aufgenommen werden sollen (wir berichteten).

Bislang war das Hausarztaktionsprogramm auf Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern beschränkt. Jetzt greift die Förderung in 191 statt bislang 140 Kommunen.

60 Jahre ist die Grenze

"Etwa jede zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen kann jetzt durch die Weiterentwicklung vom Hausarztaktionsprogramm profitieren", sagte Steffens. Eine Voraussetzung ist, dass der Versorgungsgrad mit Blick auf die in der Region tätigen Hausärztinnen und Ärzte, die jünger als 60 Jahre sind, unter 75 Prozent liegt. Dann fördert das Land die Niederlassung oder die Übernahme einer hausärztlichen Praxis mit bis zu 50 000 Euro als nicht rückzahlbarem Zuschuss.

Unterstützt werden über das 2009 initiierte Programm im hausärztlichen Bereich auch die Beschäftigung von angestellten Ärzten und Weiterbildungen. Ein neuer Baustein ist die Förderung von Zusatzqualifikationen des nichtärztlichen Praxispersonals etwa zur EVA.

Hierfür erhalten die Hausärzte künftig bis zu 1000 Euro. "Dadurch können Ärztinnen und Ärzte bei Hausbesuchen entlastet und Patientinnen und Patienten Wege zur Praxis erspart werden", erläuterte die Ministerin.

Bis zu 10.000 Euro für Ärzte

Mit der Aufnahme von Lehrpraxen in das Hausarztaktionsprogramm will das Land mehr Medizinstudierenden die Möglichkeit bieten, schon während der Ausbildung den Beruf des Hausarztes kennenzulernen.

Ärzte, die ihre Praxis zu einer Lehrpraxis machen wollen, können für die dadurch entstehenden Ausgaben einmalig bis zu 10.000 Euro erhalten. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Ausgaben für die Teilnahme an einem Qualifikationsseminar für akademische Lehrpraxen.

NRW stellt für Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im kommenden Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfällt der Großteil auf das Hausarztaktionsprogramm. Seit Ende 2009 hat das Land über das Programm 203 Anträge positiv bewilligt. Damit war eine Förderung in Höhe von 7,7 Millionen Euro verbunden. (iss)

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