Reha-Qualität

Rentenversicherung setzt auf Dialog

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein neues Instrument zur Qualitätssicherung angekündigt: Mit Hilfe des Strukturierten Qualitätsdialogs soll bei kritisch bewerteten Reha-Leistungen künftig nachgesteuert werden.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:
Reha-Leistung: Bei Auffälligkeiten soll bald ein Strukturierter Qualitätsdialog helfen.

Reha-Leistung: Bei Auffälligkeiten soll bald ein Strukturierter Qualitätsdialog helfen.

© Kzenon/Fotolia.com

Die Qualität der rehabilitativen Leistungen sichern: Das ist das Ziel eines neuen Instruments, das die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in diesem Jahr startet. In einem Strukturierten Qualitätsdialog werden RV-Träger und Klinik-Verantwortliche künftig gemeinsam die Ursachen von auffälligen Ergebnissen hinterfragen. Im persönlichen Austausch vereinbaren sie zudem konkrete Schritte, wie kritisch bewertete Leistungen zu verbessern sind.

Der "Strukturierte Qualitätsdialog" war ein Thema auf dem 26. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium mit dem Titel "Prävention und Rehabilitation in Zeiten der Globalisierung" (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Mit rund 1600 Teilnehmenden aus Forschung, Kliniken, Verwaltung und Wirtschaft ist es das wichtigste Reha-Forum in Deutschland.

Reha-Qualitätssicherung seit 2001 Pflicht

Rund 1200 medizinische Reha-Einrichtungen versorgen hierzulande pro Jahr gut eine Million Rehabilitanden. Bereits Mitte der 1990er Jahre hat die DRV erste Instrumente eingeführt, um die Qualität der Reha-Leistungen zu sichern. Seit 2001 ist sie dazu auch gesetzlich verpflichtet. Grundlegende Qualitätsindikatoren sind bislang die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) und die verlässliche Einhaltung der Reha-Therapiestandards (RTS). Darüber hinaus werden jeden Monat 20 zufällig ausgewählte Rehabilitanden pro Reha-Einrichtung befragt. Sie erhalten etwa acht bis zwölf Wochen nach dem stationären Aufenthalt einen Fragebogen, mit dem sie den subjektiven Reha-Erfolg und die Zufriedenheit mit der Rehabilitation beurteilen sollen. Weiter wird im Peer Review-Verfahren die Qualität des Reha-Prozesses mit Hilfe von standardisierten Checklisten geprüft. Dazu begutachten erfahrene Reha-Mediziner des jeweiligen Fachgebietes zufällig ausgewählte, anonymisierte ärztliche Entlassungsberichte sowie die Therapiepläne der Rehabilitanden einer Fachabteilung.

Um die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren vergleichbar zu machen, hat die DRV ein Konzept zur Bewertung der Qualität von Reha-Einrichtungen (BQR) eingeführt. Die Bewertungen, die sich darüber aus den genannten Indikatoren ergeben, sollen künftig Konsequenzen haben: Mit 100 Punkten ist die Reha-Einrichtung Spitze. Unterhalb eines Schwellenwertes von 50 Punkten gilt sie als "absolut auffällig". Dann muss von nun an ein sogenannter Strukturierter Qualitätsdialog erfolgen. Dieser erfolgt auch bei "relativ auffälligen" Leistungen, wenn der Schwellenwert bei mindestens zwei Qualitätsindikatoren unter einem entsprechend berechneten Wert liegt.

"Ziel des Dialogs ist es, dass Reha-Einrichtung und Rentenversicherungsträger gemeinsam die Ursachen für eine Unterschreitung identifizieren sowie Schritte zur Qualitätsverbesserung definieren und einleiten", sagt Dr. Margarete Ostholt-Corsten, Leiterin des Bereichs Reha-Qualitätssicherung der DRV Bund. Das neue Verfahren betreffe sowohl die DRV-eigenen als auch privat getragene Kliniken und Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehe dabei der Austausch und die Unterstützung. So werde gemeinsam ein Zeitraum vereinbart, in dem sich die Qualität nachweislich bessern muss. Sollte dieses Ziel wiederholt verfehlt werden, seien Konsequenzen bei der weiteren Inanspruchnahme zu ziehen.

Ziel: Die "faulen Äpfel" identifizieren

Ostholt-Corsten betont, dass mit dem neuen Verfahren ein rentenversicherungsweit abgestimmtes Instrument für den Umgang mit Qualitätsergebnissen zur Verfügung stehe. "Wir wollen die ,bad apples‘ unter den Einrichtungen herausfischen. Schließlich sollen unsere Rehabilitanden nicht dorthin geschickt werden, wo sie schlechte Qualität erhalten", sagt sie.

Professor Volker Köllner, Chefarzt der DRV-Klinik Seehof in Teltow, begrüßt die Einführung des Qualitätsdialoges. "Mangelnde Qualität muss zu Konsequenzen führen", sagt er. Die DRV und ihre regionalen Träger hätten zwar eine "gewisse Macht im Reha-Markt", da sie als "federführende Beleger" etwa 80 Prozent der medizinischen Reha-Leistungen finanzierten.

Positiv sei jedoch, dass die DRV als Kostenträger - anders als die rund 250 Krankenkassen im Akut-Kliniksektor - auf die Strukturqualität achte, sagt Köllner. Beispielsweise fordere sie Stellenpläne an, um die personelle Ausstattung zu prüfen. Durch das neue Dialog-Verfahren würden die Reha-Kliniken Zeit gewinnen, etwas nachzubessern oder Abweichungen zu begründen.

Köllner spricht sich dafür aus, zusätzlich die Vernetzung zwischen Reha-Kliniken, Haus- und Betriebsärzten als eigenständiges Qualitätskriterium aufzunehmen. "In der Praxis braucht es viel Zeit, mit dem Vorbehandler oder dem Betriebsarzt Kontakt aufzunehmen", sagt er. Damit das Reha-System langfristig innovativ bleibe, sollten darüber hinaus Aktivitäten in Aus- Fort- und Weiterbildung, Forschung oder Konzeptentwicklung in Zukunft stärker honoriert werden.

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