Barmer-Report

Zahnärztliche Versorgung im Heim lückenhaft

Die Barmer stellt Zahnärzten ein schlechtes Zeugnis aus. Die Versorgung in Pflegeheimen habe sich trotz besserer Vergütung nicht verbessert. Zahnärzte hingegen sehen Versäumnisse bei den Kassen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Mehr Zahnarzt-Besuche im Pflegeheim - aber nicht mehr Leistungen? Ein Befund des Barmer-Reports.

Mehr Zahnarzt-Besuche im Pflegeheim - aber nicht mehr Leistungen? Ein Befund des Barmer-Reports.

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BERLIN. Die zahnärztliche Versorgung alter Menschen im Pflegeheim bleibt unbefriedigend. Das berichtet die Barmer in ihrem am Donnerstag vorgestellten Zahnreport.

In den vergangenen Jahren sind neue und modifizierte Leistungsziffern in die Gebührenordnung eingeführt worden. Diese sind im Jahr 2016 in der GKV 1,9 Millionen Mal abgerechnet worden, das entspricht rund 55 Millionen Euro.

Dahinter stünden allerdings im Wesentlichen Besuchsziffern, die dann Zuschläge ausgelöst haben, erläuterte Professor Michael Walter, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der TU Dresden.

Darüber hinausgehende relevante Therapieleistungen seien bei zwei von drei Besuchen im Pflegeheim nicht erbracht worden. Die Reparatur von Zahnersatz sei sogar leicht rückläufig.

Damit habe die Reform für eine bessere Zahngesundheit in Pflegeheimen ein zentrales Ziel noch nicht erreicht, sagte Barmer-Vorstandschef Professor Christoph Straub.

Zwei Gründe angegeben

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung wies die Kritik der Barmer zurück. KZBV-Vorstand Dr. Wolfgang Eßer sagte, die Kassen sollten ihre Versicherten besser über bestehende Ansprüche in der zahnärztlichen Versorgung informieren. "Hier tut sich zu unserem Bedauern viel zu wenig."

Zahnärzte und Heimbetreiber gaben insbesondere zwei Gründe für ausbleibende therapeutische Leistungen an: zum einen die fehlende zahnärztliche Ausstattung in Pflegeheimen, zum anderen den bürokratischen Aufwand rund um den Krankentransport zum Zahnarzt.

Barmer-Chef Straub warb dafür, die Antragsverfahren für die Kostenübernahme von Krankenfahrten zu vereinfachen.

Unterdessen hält Professor Walter Studien mit dem Fokus Versorgungsforschung für nötig. Geklärt werden sollte, "wie viel Therapie auf dem bisherigen Weg in den Pflegeeinrichtungen vor Ort erbracht werden kann".

Teil des Problems sind auch fehlende Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Heimen. Im Saarland profitierten 2016 nur 4,3 Prozent der Heimbewohner von Leistungen im Rahmen einer Kooperation nach Paragraf 119b SGB.

In Sachsen-Anhalt war es hingegen fast 27 Prozent, in Thüringen rund 24 Prozent. Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer existieren zur Zeit bundesweit rund 3700 Verträge mit den etwa 13.600 Pflege-Einrichtungen.

Straub: Rahmenbedingungen überprüfen!

Barmer-Chef Straub verlangte, angesichts der regional sehr unterschiedlichen Entwicklung von zahnärztlichen Therapieleistungen in Heimen sollten die Rahmenbedingungen überprüft werden.

Im vergangenen Oktober hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Richtlinie beschlossen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Diese tritt am 1. Juli in Kraft. Damit wird ein Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt, der diese Leistung im Versorgungsstärkungs-Gesetz in Paragraf 22a SGB V erstmals festgeschrieben hat.

Als neue Leistungen sind dort unter anderem die Erhebung des Mundgesundheitsstatus‘ sowie die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans vorgesehen.

Straub zeigte sich skeptisch, ob die neuen Vorgaben die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Behinderten tatsächlich verbessern. "Dahinter gilt es doch ein dickes Fragezeichen zu setzen", so der Barmer-Chef.

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