Fürs Labor erhalten Ärzte Abschläge

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BERLIN (eb). Wie die Laborgemeinschaften ab Oktober die für sie tatsächlich anfallenden Kosten nachweisen müssen, dazu hat die KBV jetzt eine Richtlinie veröffentlicht.

In ihr ist auch das Procedere für die Abschlagszahlungen an die Ärzte geregelt: Die Laborgemeinschaften müssen der KV sämtliche Leistungen mit Höchstpreisen offen legen, die im letzten Quartal 2007 je Mitglied erbracht wurden.

Aus diesen Berechnungen ergeben sich die Zahlungen, eventuell gekürzt um Beträge, die sich aus den neuen Höchsterstattungspreisen ergeben.

Lesen Sie dazu auch: Laborreform knabbert am Umsatz und Gewinn der Praxen

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