Beratung statt Regress - hier lauert eine Falle

NEU-ISENBURG (juk). Beratung statt Regress - das hört sich für Praxischefs zunächst gut an. Bevor Ärzte eine Beratung durch die Prüfungsstelle akzeptieren, sollten sie aber die Folgen einer solchen Maßnahme kennen.

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Wird das Richtgrößenvolumen um mehr als 25 Prozent überschritten, drohen Ärzten normalerweise Regresse. Die Prüfungsstelle kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch auch entscheiden, dass nur eine Beratung erteilt wird.

Klingt harmlos, ist es aber nicht unbedingt. Darauf weist Arztrechtler Rainer Kuhlen aus Mönchengladbach hin. Denn meistens enthalten die Bescheide der Prüfstelle folgenden Satz: "Insoweit ist die Unwirtschaftlichkeit bewiesen, und es bedarf keiner weiteren Erläuterung."

Akzeptiert der betroffene Arzt die Beratung und legt gegen den Bescheid keinen Widerspruch ein, steht die Unwirtschaftlichkeit seiner Verordnungen fest. Die Folge: Spielen zum Beispiel die Kassen nicht mit und bestehen auf einem Regress statt nur auf einer Beratung, kann sich der Kollege im weiteren Verfahren nicht mehr darauf berufen, dass er doch wirtschaftlich gehandelt hat. "Die verbleibenden Verteidigungsmöglichkeiten wären stark eingeschränkt", so Kuhlen.

Sein Rat an Praxischefs: "Jeder Arzt sollte sorgfältig prüfen, ob er die Beratung akzeptieren kann oder ob er gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegt."

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