Ist ein Langzeit-EKG auch über mehrere Tage hin abrechenbar?
Ein Hausarzt-Internist aus Köln fragt: Angesichts der neuen Gebührenordnung könnte es nicht nur wie bisher medizinisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sein, ein Langzeit-EKG über mehrere Tage am Patienten zu lassen. Voraussetzung dafür, dass es sich auch finanziell lohnt, wäre aber eine mehrfache Abrechenbarkeit der Leistung (etwa dreimal die 03322 bei Laufzeit über 72 Stunden). Wäre dies möglich?