TIPP DES TAGES

Wenig Spielraum bei Analogziffern

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Bei der Erbringung von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Praxis ist die GOÄ Abrechnungsgrundlage. Besonders bei Leistungen der Außenseitermedizin ist es mitunter schwierig, entsprechende Ziffern in der GOÄ zu finden. Dann müssen Ärzte auf Analogziffern zurückgreifen, um das IGeL-Angebot privat abzurechnen.

Doch selbst das Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer ist nicht abschließend. Gerade bei der Außenseitermedizin müssen Niedergelassene eigene Analogziffern kreieren. Ihrem kreativen Tatendrang sind dabei allerdings Grenzen gesetzt. Denn Analogziffern mit eigenen Zusätzen sind tabu. Das kleine a für die Kennzeichnung der Analogziffer muss immer hinter der referierenden GOÄ-Ziffer angefügt werden. Andernfalls handelt es sich nicht um eine rechtssichere Analogziffer, und Patienten können die Zahlung der Rechnung verweigern.

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