Ohne Verträge soll kein Geld an Zuweiser fließen
BERLIN (ava). In der Debatte um illegale Zuweiserprämien von Kliniken an Ärzte haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt auf gemeinsame Hinweise geeinigt: Fazit: Die Krankenhäuser müssen die Niedergelassenen per Vertrag mit einer Behandlung beauftragen. Nur dann darf Geld fließen.
Veröffentlicht:Grundsätzlich, so heißt es in einem Rundschreiben der beiden Verbände an alle Krankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), ist die prä- und postoperative Behandlung durch einen Vertragsarzt über die KV aus der Gesamtvergütung abzurechnen - im Rahmen der Sicherstellung.
Ausschließlich auf der Basis von Konsiliarverträgen können in engen Grenzen vor- oder nachstationäre Behandlungen von Vertragsärzten den Krankenhäusern in Rechnung gestellt werden. "Diese Vereinbarungen dürfen nicht dazu genutzt werden, übliche vertragsärztliche Nachsorgeleistungen in nachstationäre Leistungen im Sinne des Gesetzes umzuetikettieren", so KBV und DKG.
Am vergangenen Freitag hatten Bundesärztekammer, KBV und DKG die Einrichtung von Clearingstellen angekündigt. Dort sollen Vertragspartner ihre Vereinbarungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte gefordert, dass jedes Krankenhaus erklären müsse, sich an derartigen Praktiken nicht zu beteiligen. Clearingstellen einzurichten reiche nicht aus.
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