Hintergrund

QZV und RLV - die Taschenrechner laufen zuerst in den KVen, dann in den Praxen heiß

Die Vertragsärzte werden sich in den kommenden Quartalen an neue Begriffe gewöhnen müssen: QZV, Arztfall, Leistungsfall, Volumenlösung. Das sind Determinanten für das Arzthonorar im neuen Abrechnungssystem. Nun darf gerechnet werden.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Die Änderungen in der Honorarverteilung ab dem dritten Quartal nehmen langsam Formen an. Zwar warten immer noch die meisten Vertragsärzte nicht nur auf ihre RLV-Fallwerte, sondern auch auf die neuen Euro-Werte der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) - einer Art Zusatzbudget für bestimmte Leistungen. Aber zwei KVen zeigen bereits, wie die neuen QZV und damit weitgehend das Gesamtbudget, das einem Hausarzt ab Juli zur Verfügung steht, aussehen könnten.

Dabei werden sich Ärzte zunächst damit beschäftigen müssen, wie QZV berechnet werden. Denn nur, wer diese Systematik kennt, wird nicht gleich in Panik verfallen, wenn er die Unterschiede zwischen den QZV-Werten einzelner KVen sieht. So bekommen Hausärzte in Hamburg für Ergometrie einen QZV-Wert von 12 Euro, in Bremen gibt es gerade einmal 24 Cent. Aber: In Hamburg werden den Ärzten wesentlich weniger Fälle als in Bremen zugestanden.

Wie genau die Berechnung der QZV erfolgen können, hat der Bewertungsausschuss Ende März festgelegt. Demnach gibt es drei Berechnungsvarianten. Dabei wird jeweils zunächst ermittelt, welches Verteilungsvolumen einer Arztgruppe für das QZV zur Verfügung steht.

Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV)

Vor allem die bisherigen "freien Leistungen" werden in die neuen Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) überführt, also zum Beispiel Akupunktur oder Schmerztherapie. Die QZV sind eine Art Zusatzbudget eines Arztes für diese Leistungen. Anspruch auf ein QZV hat ein Arzt dann, wenn er im Vorjahresquartal mindestens einmal eine Leistung aus dem QZV abgerechnet hat.

Eine weitere Voraussetzung kann es sein, dass eine Genehmigung seitens der KV besteht, etwa bei der Psychosomatik oder für Sonografie. Für die Berechnung eines QZV gibt es drei Möglichkeiten, über die Kassen und KV entscheiden, entweder je RLV-Fall eines Arztes, je Leistungsfall, oder das Volumen wird unter den betroffenen Ärzten aufgeteilt.

Die Arztfall-Lösung: Hier wird das Verteilungsvolumen (QZVi) durch die Anzahl der RLV-Fälle der Ärzte einer Arztgruppe (zum Beispiel der Hausärzte) geteilt, die Anspruch auf eben dieses qualifikationsgebundene Zusatzvolumen haben (FZAG). Das Ergebnis ist dann der QZV-Wert (FWAG).

In einer Gleichung sieht das wie folgt aus: FWAG = QZVi / FZAG

Doch wie kommt der Hausarzt nun zu seinem Budget? Bei der Arztfall-Lösung wird einfach der QZV-Wert mit den RLV-Fällen aus dem Vergleichsquartal in 2008 multipliziert. Das heißt, ein Hausarzt, der 700 RLV-Fälle in III/2008 abgerechnet hat, und bei dem nun der QZV-Wert für Sonografie bei 1,49 Euro liegt, würde zusätzlich zum RLV ein QZV-Sonografie in Höhe von 1043 Euro (700 RLV-Fälle x 1,49 Euro) erhalten.

Die Leistungsfall-Lösung: Statt eines QZV-Werts, der sich auf die RLV-Fälle bezieht, wird ein "Leistungsfallwert" (LWAG) berechnet. Nämlich, indem das QZV der Arztgruppe (QZVi) durch die Leistungsfallzahl der gesamten Arztgruppe (LFZAG) geteilt wird. Die Formel: LWAG = QZVi / LFZAG

Ein Leistungsfall liegt vor, wenn im Behandlungsfall des Vorquartals mindestens eine Leistung des entsprechenden QZV berechnet worden ist. Für die Berechnung des QZV werden dann alle Fälle herangezogen, in denen der Arzt diese Leistung abgerechnet hat. Ein Beispiel: Hat ein Hausarzt im 3. Quartal 2008 20 Fälle beim Langzeit-EKG angesetzt und beträgt der QZV-Wert 4,21 Euro, bekommt er ein QZV-Langzeit-EKG in Höhe von 84,20 Euro zugesprochen (20 Leistungsfälle x 4,21 Euro).

Die Volumen-Lösung: Hierbei wird jedem Arzt ein RLV-Fall- und Leistungsfallzahl-unabhängiges Volumen für einzelne qualifikationsgebundene Leistungen zugeteilt. Dazu wird das Gesamtvolumen des QZV für die jeweilige Arztgruppe durch die Zahl der Ärzte einer Arztgruppe, die Anspruch auf das QZV haben, geteilt - also durch die Anzahl der Ärzte, die mindestens eine Leistung aus dem QZV im Vergleichsquartal in 2008 erbracht haben. Haben also 500 Hausärzte in III/2008 Leistungen abgerechnet, die in den Katalog des QZV-Kleinchirurgie fallen, und hat die KV für dieses QZV ein Gesamtvolumen von 60 000 Euro errechnet, dann würde das QZV-Kleinchirurgie für den einzelnen Hausarzt in III/2010 120 Euro betragen (60 000 Euro durch 500 abrechnende Ärzte).

Umsetzung in den ersten KVen: So weit die Theorie. In der praktischen Umsetzung haben zumindest die KV Hamburg (KVHH) und die KV Bremen (KVHB) sich auf die beiden ersten Berechnungsvarianten beschränkt. Die KVHB berechnet die neuen Zusatzvolumen nur arztfallbezogen. Auch bei der Anzahl der möglichen QZV für Hausärzte zieht die KVHB enge Grenzen: Es gibt nur neun QZV - Sonografie, Psychosomatik und Übende Verfahren, Prokto-/Rektoskopie, Kleinchirurgie, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung, Spirometrie, Ergometrie sowie Chirotherapie. Dabei liegen die QZV-Werte weitestgehend im Cent-Bereich, lediglich die Sonographie schafft es mit 1,49 Euro über die Ein-Euro-Marke. Aber den Ärzten wird hier ein QZV zugesprochen, das sich an der Gesamtzahl ihrer RLV-Fälle orientiert.

Anders sieht das in Hamburg aus. "Wir haben uns überwiegend für die Leistungsfall-Lösung entschieden", erklärt Walter Passmann, stellvertretender KV-Vorsitzender. Die Arztfall-Lösung sei eher die Ausnahme, und die Volumen-Lösung komme gar nicht zum Ansatz. Dafür weist die KVHH aber allein für Hausärzte auch 18 verschiedene QZV aus, von denen vier Arztfall-bezogen ermittelt werden. Die Art der Berechnung erklärt aber auch, warum in Hamburg einige QZV-Werte weit über den Werten in Bremen liegen. Die Ergometrie ist ein Beispiel. Die Unterschiede - wenn auch in kleinerem Ausmaß - zeigen sich aber auch bei Leistungen wie dem Langzeit-EKG: Hier erhalten Bremens Ärzte einen QZV-Wert von 9 Cent, in Hamburg 4,21 Euro. Da die Ärzte ihr QZV hier aber nach Leistungsfällen zugeteilt bekommen, (beim Langzeit-EKG im Schnitt bei 13 Fällen), wäre das ein Budget von 54,73 Euro. In Bremen - bei im Schnitt 771 Fällen für III/2010 wären es 69,39 Euro.

Lesen Sie dazu auch: Dringender Besuch, LZ-EKG: Was kommt ins Budget?

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