Rote Karte für Hessens autonome Honorargestaltung
KASSEL (mwo). Eine KV darf eine politisch gewollte Änderung der Honorarströme nicht unterlaufen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es verwarf damit grundlegende Regelungen der hessischen Honorarverteilung ab 2005.