Kommentar

Ins offene Messer laufen gelassen

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

Die Plausiprüfung mit Zeitprofilen steht seit jeher in der Kritik, doch richtig laut war diese bisher nicht. Das könnte sich jetzt ändern, weil über 250 Vertragsärzte in Hessen mit Honorarrückforderungen und der Staatsanwaltschaft konfrontiert sind. Dass der Paragraf 106 a SGB V und die Prüfrichtlinien demnächst gestrichen werden, ist allerdings nicht zu erwarten.

Der KV Hessen kann man nicht vorwerfen, dass sie ihrer vorgegebenen Prüfpflicht nachgekommen ist. Eine andere Sache ist aber, dass sie sich damit so viel Zeit gelassen hat. Erst 2009 wurden die Abrechnungen von 2005 bis 2007 geprüft. Das ist erklärungsbedürftig, eine Begründung hat die KV jedoch bis dato nicht geliefert.

Ein rechtzeitiges Warnsignal hätte den Ärzten, die zu viele zeitunterlegte Ziffern abgerechnet haben, einiges erspart. Die KV kann sich nicht damit entlasten, dass die große Mehrheit der Ärzte keine Probleme mit den Zeitprofilen hat. Allem Anschein nach hat sie die betroffenen Ärzte ins offene Messer laufen lassen.

Fürsorge sieht anders aus. Für Ärzte kann die Lehre aus dem Fall nur lauten: Das Abrechnungssystem ist eine Zumutung, trotzdem muss man sich damit befassen.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Hausarzt macht mobil gegen Plausiprüfungen

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