Viele Patienten sind nun kein Risiko mehr

Die Fallwertabstaffelung ab 1500 Fällen im Quartal wird für sächsische Hausärzte abgeschafft. Die Kassen kritisieren eine Benachteiligung der Fachärzte.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Hier wird noch abgestaffelt - in Sachsen bald nicht mehr.

Hier wird noch abgestaffelt - in Sachsen bald nicht mehr.

© Emil Umdorf / imago

DRESDEN. Im kommenden Quartal wird für Sachsens Hausärzte die Fallwertabstaffelung wegfallen. Das beschlossen mehrheitlich die Delegierten der jüngsten Vertreterversammlung der KV Sachsen in Dresden.

Damit fällt die bisherige Regelung weg, nach der es weniger Geld gab, wenn die individuellen Fallzahlen über 150 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe lagen.

Damit erhält der Arzt für jede Behandlung den gleichen Fallwert. Die Anpassung soll vor allem Hausärzte, die in den vom Ärztemangel betroffenen Gebieten überdurchschnittlich viele Patienten behandeln, zugute kommen.

KVS nutzt Möglichkeit des Versorgungsstrukturgesetzes

Mit der Änderung machte die KVS Gebrauch von der durch das Versorgungsstrukturgesetz geschaffenen Möglichkeit, selbst über den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu bestimmen. Die schon für die ersten beiden Quartale beschlossenen HVMs sind "eher als Übergangslösungen zu bezeichnen" und mit den neuen, umfangreicheren Regelungen obsolet, erklärte des sächsischen KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Heckemann.

Neu ist auch die Berechnung des RLV von Hausärzten. Dieses wird nicht mehr auf Grundlage des entsprechenden Vorjahresquartals bemessen, sondern quartalseinheitlich für das gesamte Folgejahr.

Damit entfällt im neuen HVM auch die Jungarztregelung im hausärztlichen Versorgungsbereich, ebenso das Antragsrecht auf Neufestsetzung der Fallzahl. "Das ist nicht mehr nötig, da ja nunmehr stets auf die aktuell erbrachte Fallzahl abgestellt wird", so Heckemann.

Auch im Facharztbereich wird die Jungarztregelung geändert: Hier wird das RLV eines Berufsanfängers während eines Zeitraums von drei Jahren berechnet - ab dem 13. Quartal dann gilt die im Vorjahresquartal geleistete Fallzahl als Berechnungsgrundlage.

Sächsische Kassen unzufrieden

Die sächsischen Kassen zeigen sich unzufrieden mit dem Entwurf. Heckemann legte bei der Beratung eine Stellungnahme der AOK Plus Sachsen vor, die im Namen des Landesverbands der Ersatzkassen Bedenken anmeldeten.

So wird kritisiert, dass mit der Neuregelung der RLV-Berechnung Fachärzte benachteiligt würden. Da es bei den Hausärzten keine Abstaffelung mehr gebe, zitierte Heckemann, "würde unterstellt, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich jeder Fall medizinisch notwendig sei, im fachärztlichen jedoch nicht".

Heckemann wollte den Vorwurf nicht gelten lassen und verwies auf die in Sachsen gravierenden Sicherstellungsprobleme im hausärztlichen Bereich, die eine Besserstellung dringend notwendig erscheinen lasse.

Den Einwand der Kassen, die Beseitigung der Abstaffelung stehe im Widerspruch zum Grundsatz, "wonach einer übermäßigen Ausdehnung der ärztlichen Tätigkeit zu begegnen ist und für den Arzt eine gewisse Kalkulationssicherheit bestehen muss", fand Heckemann ganz und gar unhaltbar.

Dass es in Sachsen eine übermäßige Ausdehnung hausärztlicher Tätigkeiten geben könnte, sei abwegig. "Es ist doch ganz deutlich, dass die immer noch vorgegebene Begrenzung der Leistung pro Fall eine übermäßige Leistungserbringung verhindert."

Es gehe schlicht darum, für Hausärzte, die sowieso schon am Limit arbeiteten, die Übernahme neuer Patienten finanziell etwas reizvoller zu machen.

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