GOÄ-Verstöße: Kritik an der Kritik

Erpressen niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen Kliniken, um gut dotierte Honorarverträge zu bekommen? Diesen Vorwurf kontern die DGOU und der BVOU - und verweisen auf die Möglichkeiten der GOÄ.

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Orthopäden im Visier.

Orthopäden im Visier.

© Mathias Ernert

NEU-ISENBURG (jvb). Standesvertreter der Orthopäden und Unfallchirurgen wehren sich gegen pauschale Behauptungen des Fernsehmagazins "Frontal 21".

In einem Beitrag wurde niedergelassenen Orthopäden vorgeworfen, sie erpressten Kliniken, um Kooperationsverträge zu bekommen.

Teilweise sähen diese eine Vergütung von 1000 bis 1800 Euro pro Op vor. Das sei viel mehr, als Ärzten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zustehe.

"Bei Vorgängen, wie im Beitrag beschrieben, handelt es sich allenfalls um Einzelfälle, die es zu unterbinden gilt", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Berufsverbands der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Kopfprämien für Zuweisungen lehnen die Verbände ab und verweisen auch darauf, dass diese der Berufsordnung widersprechen.

Schon Mitte April dieses Jahres haben die Verbände eine Richtlinie zur Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Fachärzten erarbeitet.

Darin heißt es, die Vergütung solle "angemessen" sein und "sich an der GOÄ oder anteilig an der DRG orientieren".

Das könne der DGOU zufolge auch auf die von "Frontal 21" genannten Beträge zutreffen: Der Beitrag bezieht sich anfangs auf Hüft- und Kniegelenksoperationen.

Für Hüftendoprothetik sehe die GOÄ zwischen 500 und 800 Euro und für Knieendoprothetik 600 bis 1000 Euro vor, sagte ein DGOU-Mitarbeiter der "Ärzte Zeitung".

Diese Sätze könnten - rechtlich zulässig - je nach Schweregrad mit Steigerungsfaktoren von bis zu 3,5 versehen werden.

Damit lägen auch die von "Frontal 21" genannten Vergütungen im Bereich des Möglichen nach GOÄ-Abrechnung.

Laut der Richtlinie der Verbände sollen die Klinikträger die Vergütung der Leistungen von Honorarärzten gegenüber den Kostenträgern transparent machen, um den Eindruck zu verhindern, es handele sich um Entgelte für Zuweisungen.

Auch sollen Honorarärzte Verträge mit der Industrie oder andere Nebentätigkeiten, die dem Klinikinteresse entgegen stehen, offenlegen.Die Verbände weisen auch darauf hin, dass das Verschwimmen der Sektorgrenzen politisch gewollt sei.

Parallel nehme die Spezialisierung zu, wodurch traditionell in der Klinik angesiedelte Behandlungen in den ambulanten Sektor abwanderten. Immer mehr böten Spezialisten daher ihre Leistung den Kliniken gegen Entgelt an.

"Die Integration der honorarärztlich tätigen Operateure in die Abteilungen ist nicht unproblematisch, da an vielen Stellen vertraglich ungeklärt", heißt es in der Richtlinie.

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