RLV: Schluss mit dem Aufwärtstrend

Ein Plus in allen KVen, so sah die Lage bei den Hausarzt-Fallwerten im April aus. Davon ist in diesem Quartal nichts mehr zu spüren: Bei der Mehrzahl der KVen, die die alten RLV noch nutzen, zeichnet sich ein Minus ab.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
In mancher KV wird das Fallwert-Plus aus dem zweiten Quartal nun komplett zunichte gemacht.

In mancher KV wird das Fallwert-Plus aus dem zweiten Quartal nun komplett zunichte gemacht.

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NEU-ISENBURG. Es bleibt dabei: Obwohl die KVen seit Anfang des Jahres wieder im Alleingang eine regionale Honorarverteilung festlegen dürfen und laut dem Versorgungsstrukturgesetz dabei nicht mehr an die Systematik von RLV und QZV gebunden sind, wird in elf KVen auch künftig an den RLV festgehalten.

Dieses Vorgehen sollte in vielen KV-Regionen vor allem eines bringen: Stabilität für die Ärzte. Zumindest was die RLV-Fallwerte für Hausärzte anbelangt, ist es mit dem allgemeinen Aufwärtstrend aus dem zweiten Quartal nun aber wieder vorbei.

Sechs der elf KVen verzeichnen im dritten Quartal ein Minus, drei davon zwischen fünf und über sieben Prozent.

Die 40-Euro-Marke knacken vier KVen. Allerdings fallen gerade einige der KVen, die bei den Fallwerten weit oben standen, wie etwa Thüringen, aus der Betrachtung heraus, weil sie ihre Honorarsystematik neu justiert haben.

Und: Der RLV-Fallwert allein sagt natürlich noch nichts über das Gesamthonorar innerhalb einer KV, hier fallen auch noch QZV und freie Leistungen ins Gewicht.

Schleswig-Holstein: Nachdem die Hausärzte im zweiten Quartal das Minus zu Jahresanfang - der Fallwert sank von 37,32 Euro in 4/2011 auf 35,54 Euro in 1/2012 - mit einem Plus von acht Prozent mehr als ausgleichen konnten, geht es nun wieder abwärts.

Der Fallwert wird im dritten Quartal um rund fünf Prozent von 38,58 Euro (2/2012) auf 36,61 Euro abgesenkt. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Fallzahl aber von 783,2 auf 803,4.

Und der aktuelle Durchschnitts-Fallwert samt QZV liegt bei 38,27 Euro. Dabei hat die KV Schleswig-Holstein im dritten Quartal als Berechnungsgrundlage für die RLV nicht mehr das Jahr 2008, sondern das Vorjahresquartal herangezogen.

Bremen: In Bremen geht der Aufwärtstrend aus dem zweiten Quartal - wenn auch nur in geringem Umfang - weiter.

Der Hausarzt-Fallwert, der in 1/2012 bei 33,92 Euro (Fallzahl: 793) und in 2/2012 bei 36,73 Euro (Fallzahl: 752) lag, wird nun auf 37,31 Euro (Fallzahl: 764) angehoben.

Auch in Bremerhaven steigt der Hausarzt-Fallwert von 36,73 Euro im zweiten Quartal (Fallzahl: 978) auf 37,31 Euro (Fallzahl: 1000) in diesem Quartal.

Hamburg: Bei der reinen Fallwert-Betrachtung bleiben Hamburgs Hausärzte auch im dritten Quartal die Schlusslichter. Dabei geht es für den RLV-Fallwert wieder bergab.

Nachdem er von 31,49 Euro (Fallzahl: 749) im ersten Quartal auf 33,10 Euro (Fallzahl: 711) im zweiten Quartal zulegte, sinkt er nun um 3,5 Prozent auf 31,96 Euro (Fallzahl: 716).

Für diabetologische Schwerpunktpraxen liegt der Durchschnittsfallwert im dritten Quartal bei 33,99 Euro (Fallzahl: 969).

Niedersachsen: In Niedersachsen hält der Aufwärtstrend bei den Hausarzt-Fallwerten, der in 3/2011 startete (Fallwert: 37,72 Euro), weiter an.

Der Fallwert hält sich damit auch über der 40-Euro-Marke, die in 2/2012 (Fallwert: 43,61 Euro) geknackt wurde und erreicht nun 43,978 Euro. Die durchschnittliche Fallzahl wird ebenfalls von 891,39 in 2/2012 auf 917,88 angehoben.

Nordrhein: Wieder ein Minus, heißt es für die nordrheinischen Hausärzte - und zwar von über sechs Prozent.

Denn der Fallwert sinkt, nachdem er in 2/2012 auf 38,67 Euro gestiegen war (35,77 Euro in 1/2012), auf 36,19 Euro. Die Fallzahl hingegen wird leicht von 797,95 in 2/2012 auf nun 802,22 angehoben.

Berlin: Ein kleines Minus gibt es für die Berliner Hausärzte. Ihr Fallwert wird von 39,11 Euro in 2/2012 auf 38,69 Euro abgesenkt. Die Fallzahl bleibt konstant bei 900.

Sachsen: Die KV Sachsen hat für Hausärzte zum dritten Quartal Fallwerte nach Altersklassen der Patienten eingeführt.

Demnach erhalten Hausärzte für Patienten unter dem 6. Lebensjahr einen Fallwert von 41 Euro, für Patienten vom 6. bis 59 Lebensjahr 36,50 Euro und für Patienten ab dem 60. Lebensjahr 44,80 Euro.

Der mittlere Fallwert beträgt laut KV daher 43,64 Euro - und gemessen an diesem Wert, geht es für Sachsens Hausärzte beim Fallwert um 2,4 Prozent aufwärts (42,60 Euro in 2/2012). Die durchschnittliche Fallzahl steigt von 929,53 auf 944,39.

Sachsen-Anhalt: Es geht weiter aufwärts mit dem Fallwert. Nachdem er bereits im zweiten Quartal von 36,08 (1/2012) auf 38,66 Euro (Fallzahl: 1044) stieg, liegt er im dritten Quartal bei 39,34 Euro (Fallzahl: 1063).

Auch in Sachsen-Anhalt wurde als Berechnungsgrundlage fürs Honorar vom Jahr 2008 aufs jeweilige Vorjahresquartal gewechselt.

Saarland: Den 40-Euro-Fallwert aus 2/2012 (41,31 Euro, Fallzahl: 849) kann das Saarland nicht halten.

Der Fallwert rutscht mit 38,32 Euro (Minus 7,9 Prozent, Fallzahl: 862) wieder sehr nah an den Wert aus dem ersten Quartal heran (38,02 Euro).

Baden-Württemberg: Um plus 5,9 Prozent geht der RLV-Fallwert in Baden-Württemberg nach oben, damit beträgt er dieses Quartal 43,32 Euro (40,90 Euro in 2/2012). Die Fallzahl wird von 819 auf 812 gesenkt.

Bayern: Ein Minus auf hohem Niveau in Bayern, der Fallwert sinkt von 45,78 Euro im zweiten Quartal auf nun 43,58 Euro.

Damit liegt er auch unter dem Wert aus dem ersten Quartal (44,72 Euro). Die Fallzahl bleibt konstant bei 883.

Es gibt noch eine Besonderheit: Hausärzte können zusätzlich zu der Versichertenpauschale einmal im Behandlungsfall einen Sicherstellungszuschlag von vier oder zwei Euro erhalten.

Der Zuschlag von vier Euro wird Ärzten gewährt, wenn sie aus den Leistungsbereichen Kleinchirurgische Eingriffe, Belastungs-EKG, Spirographische Untersuchung oder Sonographische Untersuchung mindestens eine Leistung im ersten Quartal 2012 abgerechnet haben.

Wurde in 1/2012 mindestens jeweils eine Leistung aus drei dieser genannten Bereiche abgerechnet, wird der Zuschlag von zwei Euro gewährt.

KVen mit neuer Honorarsystematik

Sechs der 17 KVen haben die Möglichkeit genutzt und die regionale Honorarsystematik stärker umgewälzt. In der ein oder anderen gibt es die RLV aber immer noch.

Westfalen-Lippe: RLV und QZV werden seit diesem Quartal auf Basis der Fallzahl des aktuellen Quartals vergütet. Damit wird Ärzten vorab kein RLV mehr zugewiesen.

Aber - damit die Ärzte eine gewisse Kalkulationssicherheit haben - die KV hat Orientierungsfallwerte veröffentlicht und garantiert, dass die endgültigen RLV-Fallwerte von diesen Orientierungswerten um maximal fünf Prozent nach unten abweichen werden.

Für die Hausärzte beträgt der Orientierungsfallwert für Patienten bis zum 5. Lebensjahr 39,12 Euro, für Patienten vom 6. bis 59 Lebensjahr 32,17 Euro und für Patienten ab dem 60. Lebensjahr 40,91 Euro.

Brandenburg: Auch in Brandenburg gilt seit Juli für die RLV-Berechnung die aktuelle Fallzahl des Abrechnungsquartals.

Die Basiswerte für Fallwert und die Durchschnittsfallzahl hat die KV allerdings aus dem Vorjahreshalbjahr ermittelt. Für 2013 will die KV dann auf einen Ganzjahresbezug umstellen.

Dabei hält Brandenburg den 40-Euro-Fallwert aus den Vorquartalen. Der Hausarzt-Fallwert liegt bei 40,05 Euro, die durchschnittliche Fallzahl bei 988.

Hessen: Bereits seit April werden für Hausärzte als Bezugsgröße die aktuellen Fallzahlen herangezogen, für Fachärzte gelten weiter die Zahlen aus dem jeweiligen Vorjahresquartal.

Mecklenburg-Vorpommern: Es gibt zwar noch den Begriff RLV, aber auch hier wird der Fallwert mit der individuellen Fallzahl des aktuellen Abrechnungsquartals honoriert.

Der Fallwert für Hausärzte liegt dabei gemäß dem Honorarvertrag für Patienten der Altersklasse 6 bis 59 Jahre etwa bei 36,82 Euro, für Patienten über 60 Jahre bei 46,90 Euro und für Patienten bis 5 Jahre bei 41,71 Euro.

In Rheinland-Pfalz und Thüringen wurden die RLV komplett abgeschafft.

Rheinland-Pfalz hat seit April wieder Individualbudgets. In Thüringen werden 65 Prozent der Leistungen mit einem festen Orientierungspunktwert vergütet, der Rest wird abgestaffelt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Interessante Ideen fürs Arzthonorar

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