Abrechnung 2013

Das wird neu im EBM

In diesem Jahr steht Ärzten eine neue EBM-Reform bevor. Ihre Pläne hat die KBV längst geschmiedet. Wir zeigen, wo es für Hausärzte Einschnitte, und wo sie bessergestellt werden.

Von Peter Schlüter Veröffentlicht:
Eine gute Nachricht: Der Zuschlag für die Betreuung von Chronikern soll künftig pro Patient mehrfach berechenbar sein.

Eine gute Nachricht: Der Zuschlag für die Betreuung von Chronikern soll künftig pro Patient mehrfach berechenbar sein.

© Klaus Rose

HEMSBACH. Willkommen im neuen Abrechnungsjahr, willkommen auf der Dauerbaustelle EBM. Für dieses Jahr sind weitgreifende Änderungen des Hausarztkapitels geplant.

Eine eingreifende Änderung im Laborkapitel ab dem 1. April ist sogar schon beschlossene Sache. Hausärzte sollten dieses Jahr also aufmerksam das EBM-Geschehen verfolgen.

Doch was kommt tatsächlich auf Hausärzte zu? Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am 7. Dezember des vergangenen Jahres die Planung einer umfassenden Änderung vorwiegend des hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgungsbereichs (Abschnitte IIIa.3 und IIIa.4) beschlossen. Gleich mehrere Bereiche sollen reformiert werden.

Die grundsätzliche Pauschalierung wird natürlich beibehalten, sie soll aber noch differenzierter das Leistungsspektrum abbilden - soweit dies überhaupt möglich ist.

Dazu sollen einerseits die bisherigen drei Altersklassen auf insgesamt sechs Altersklassen erweitert werden. Die bisherige Grundpauschale bleibt erhalten. Sie soll jedoch nur noch die Vorhaltekosten der Hausarztpraxis oder der Kinderarztpraxis ausgleichen.

Altes K.O.-System wird wiederbelebt

Geplant ist außerdem, dass diese Grundpauschale nicht mehr gesondert zu berechnen ist. Sie soll künftig von der KV je kurativ-ambulantem Behandlungsfall automatisch zugesetzt werden. Wichtig: Pro Behandlungsfall, nicht Arztfall!

An diesen Ziffern will die KBV drehen

Grundpauschale: Die Pauschale soll auf sechs Altersklassen erweitert werden. Und sie wird pro kurativ-ambulantem Behandlungsfall angesetzt. Außerdem gibt es Abrechnungseinschränkungen für Ärzte, die hausarztuntypische Leistungen erbringen.

Chronikerziffer: Der Zuschlag wird an bestimmte Erkrankungen und eine "gesicherte" Diagnose gekoppelt.

Neue Einzelleistungen: Hausärzten sollen wieder mehr Einzelleistungen zur Abrechnung zur Verfügung stehen, etwa eine EKG-Ziffer.

Labor: Hier sind Änderungen in Sachen Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborbudget bereits beschlossene Sache.

Wieder aufleben lassen will die KBV im Grundprinzip das alte "K.O.-System". In diesem System wurde vor dem 1. April 2005 die Honorierung der hausärztlichen Ordinationsgebühr in den Fällen gestrichen, in denen definierte hausarztuntypische Sonderleistungen erbracht wurden.

In Zukunft - so sieht es die Planung der KBV vor - soll die hausärztliche Grundpauschale nur denjenigen Hausärzten vergütet werden, die ausschließlich hausarzttypische Leistungen erbringen.

Wer dagegen als Hausarzt viele hausarztuntypische Leistungen erbringt, soll nur noch die halbe Grundpauschale vergütet bekommen.

Chronikerzuschlag wird angepasst

Der sogenannte Chronikerzuschlag bleibt erhalten, wird jedoch an das Vorhandensein bestimmter Erkrankungen gebunden. Das erinnert spontan an die alte EBM-Nummer 03210.

Dieser damalige Zuschlag für das Vorhandensein einer chronisch internistischen Erkrankung war an entsprechende ICD-10-verschlüsselte Diagnosen gebunden.

Die KBV plant hierzu, eine gesonderte Liste der Erkrankungen zu erstellen, bei deren gesicherten Diagnosen (der entsprechende ICD-10- Diagnoseschlüssel muss also mit dem Zusatz "G" für "gesicherte Diagnose" versehen sein) der Zuschlag berechnet werden kann.

Außerdem soll der Zuschlag dann, entsprechend der Zahl der chronischen Erkrankungen eines Versicherten, mehrfach berechnet werden können.

Für diejenigen Hausärzte, die viele hausarztuntypische Leistungen erbringen und damit auch nur die reduzierte Grundpauschale erhalten, soll der Chronikerzuschlag nicht berechnungsfähig sein.

Als neue Einzelleistungen plant die KBV die Wiedereinführung der Abrechnung des EKG sowie die Neueinführung von Leistungspositionen für die ABI-Messung mittels Taschendoppler, für das ausführliche hausärztliche Gespräch und für die onkologische Mitbetreuung.

Speziell für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist eine gesonderte Leistungsposition für sozialpädiatrische Leistungen geplant, ein sogenanntes sozialpädiatrisches Assessment.

Einschnitte beim Laborbudget

Schon zum 1. Oktober des vergangenen Jahres wurde die Vergütung von Laborleistungen abgestaffelt. Die Berechnung der Höhe der Abstaffelungsquote "Q" wird seit dem 1. Januar 2013 quartalsweise vorgenommen.

Im vierten Quartal 2012 lag die Quote Q bei 95,36 Prozent. Für das erste Quartal 2013 liegt sie nur noch bei 89,18 Prozent. Umfangreiche Änderungen werden sich ab dem 1. April 2013 im Rahmen der Laborabrechnung ergeben. Hier sind Änderungen bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus und des Laborbudgets beschlossen.

Bei den Berechnungen wird dann etwa vom Arztfall auf den Behandlungsfall und vom Vertragsarzt auf die Arztpraxis umgestellt. Wie genau die neuen Laborbudgets aussehen werden, wird in der nächsten Kolumne Anfang Februar aufgezeigt.

Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der hausärztlichen Vergütung stellen bislang hingegen nur Vorschläge der KBV dar. Zuerst steht jetzt die Verhandlung darüber mit den Kassen an.

Dann, wenn zwischen Kassen und KBV bezüglich der geplanten Änderungen Einvernehmen besteht, werden diese dem Bewertungsausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Als Einführungsdatum ist der 1. Juli 2013, also das dritte Quartal, vorgesehen.

Da muss man allerdings ein großes Fragezeichen setzen, ob dies in der Kürze der Zeit umsetzbar sein wird. Ich erinnere nur an den EBM2000plus. Geplant für das Jahr 2000 trat dieser EBM dann (plus) fünf Jahre später in Kraft.

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