Facharzt-EBM

Erster Reformschritt kommt zum 1. Juli

Stärkung der wohnortnahen fachärztlichen Grundversorger mit einer Strukturpauschale: Damit steigt die KBV in die Reform des Facharzt-EBM zum 1. Juli ein.

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Die Fachärztliche Grund- oder Strukturpauschale soll zum 1. Juli realisiert werden.

Die Fachärztliche Grund- oder Strukturpauschale soll zum 1. Juli realisiert werden.

© paparazzit / shutterstock.com

BERLIN. Über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren will die KBV die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für insgesamt 26 Facharztgruppen vorbereiten.

Notwendig ist diese Bearbeitungszeit für eine grundlegende Neugestaltung, weil die letzten Kalkulationen und Neubewertungen aus dem Jahr 1994 stammen, also fast 20 Jahre zurückliegen.

Die Schwierigkeit und der hohe Anspruch der bevorstehenden Reform liegen darin, wie der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler der "Ärzte Zeitung" erläutert hat, dass man der Heterogenität des Leistungsspektrums und der Versorgungsfunktion innerhalb der Facharztgruppen Rechnung tragen will.

Das Ziel sei, die wohnortnah tätigen Fachärzte in der Grundversorgung zu stärken. Tendenziell hat die KBV festgestellt, dass es erhebliche Vergütungs- und Gewinndivergenzen zwischen diesen Grundversorgern und stark technikorientierten interventionistischen Praxen gibt.

Radiologen werden ausgenommen von der Grundpauschale

Im ersten Schritt wird dazu mit Wirkung vom 1. Juli die Fachärztliche Grund- oder Strukturpauschale realisiert. Anders als der GKV-Spitzenverband dies wünscht, will die KBV dies nicht pauschal von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Fachgebiet abhängig machen.

Ausgenommen werden von der Grundpauschale sollen nur Fachgruppen, die wie Radiologen ausschließlich auf Zuweisung arbeiten.

Für alle anderen Fachgruppen soll es einen K.o.-Katalog geben, der die Abrechenbarkeit der Grundpauschale im Einzelfall ausschließt.

Finanziert wird die Grundpauschale durch eine Extraerhöhung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) von 125 Millionen Euro, die Absenkung der Dialyse-Sachkosten von 30 Millionen Euro, 40 Millionen Euro aus einer Bewertungsminderung von drei Laborparametern und knapp 20 Millionen Euro, die bei der Humangenetik frei werden.

Schließlich steht das - regional allerdings unterschiedliche - Wachstum der MGV zur Verfügung. (vdb/HL)

Lesen Sie dazu auch: Reform: Die Kernziele des Hausarzt-EBM

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