Nordrhein
Beratung bleibt im RLV
Die KV Nordrhein weicht im Honorarverteilungsmaßstab vom neuen Hausarzt-EBM ab. Das hat die KVNo-VV einstimmig beschlossen.
DÜSSELDORF. In der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) bleiben ab dem 1. Oktober die Gesprächsleistungen für Hausärzte und Kinderärzte Teil der Regelleistungsvolumina (RLV).
Damit weicht die KVNo in ihrem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) vom geplanten neuen Hausarzt-EBM ab, der die Bildung eigener Kontingente für diese Leistungen vorsieht.
VV folgt Vorschlag des HVM-Ausschusses einstimmig
Die KVNo-Vertreterversammlung folgte ohne Gegenstimmen einem entsprechenden Vorschlag des HVM-Ausschusses. Sie zieht damit die Konsequenz aus den Simulationsrechnungen zum Hausarzt-EBM.
Sie hatten für die Hausärzte in Nordrhein einen Rückgang des Leistungsbedarfs um 0,1 Prozent ergeben. Um ihn zu kompensieren, würde ein Teil der Praxen einen sehr hohen Anteil der Gesprächsziffern 03230 und 04230 an den Behandlungsfällen benötigen.
Auch die zehnminütige Dauer der Gespräche macht den Nordrheinern zu schaffen, wie die KVNo bei der Benehmensherstellung mit den Krankenkassen erläutert hat.
"Für eine mittelgroße Landarztpraxis bedeutet die Neuregelung zum Beispiel, dass sie bei 1100 Fällen mehr als zwei komplette Wochen ganztägig im Quartal ausschließlich mit Gesprächsleistungen beschäftigt sein wird", heißt es in einem Schreiben an die Kassen.
Während eine solche Praxis die Gespräche bislang in beliebige Abschnitte unterteilen konnte, müsste sie sie künftig zwingend in Zehn-Minuten-Pakete vertakten. "Dies ist absurd und erzwingt neue Praxisabläufe, die die bisherige Versorgung derselben Patientenmenge extrem erschweren", so die KVNo.
In der VV verwies der hausärztliche Internist Dr. Hans-Reinhard Pies auf einen Vorteil des Verbleibs der Gesprächsleistungen im Regelleistungsvolumen.
"Praxen, die ihr Kontingent nicht voll ausschöpfen, können Überschreitungen bei den Pauschalen kompensieren", sagte er. Hausarzt Dr. Jens Uwe Wasserberg kritisierte zudem die geplante "grotesk niedrige" Bewertung des Zehn-Minuten-Gesprächs mit neun Euro.
Entscheidung erhöht Fallwert für Haus- und Kinderärzte
Nach Angaben von Dr. Frank Bergmann, dem Vorsitzenden des HVM-Ausschusses, wird die Abbildung der Gesprächsleistungen im Regelleistungsvolumen im vierten Quartal 2013 den Fallwert der Hausärzte von 34,24 Euro auf 38,37 Euro erhöhen und den der Kinderärzte von 33,09 Euro auf 37,38 Euro.
Die KVNo-VV beschloss darüber hinaus, die bundesweiten Fallwerte für die OIII-Laborbudgets erst zum 1. Januar 2014 zu übernehmen. Sie werden für einige Fachgruppen dann deutlich sinken. (iss)