Brandenburg

Ärger mit der Vertreterpauschale

In Brandenburg finden sich kaum noch Ärzte für Vertretungen. Grund ist der neue EBM mit der stark gekürzten Vertreterpauschale. Die KVBB soll nun nachbessern.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck und Hauke GerlofHauke Gerlof Veröffentlicht:

BERLIN. "Murks-EBM", "Skandal-EBM", "Hausarzt-Verhinderungs-EBM" - die Hausärzte in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) fanden viele Schimpfwörter für das seit Oktober geltende umstrittene neue Regelwerk.

Sie setzten sich mit einem Antrag durch, der wenigstens einen Makel der neuen Abrechnungsbestimmungen heilen soll.

Der neue EBM sieht vor, dass Ärzte, die ihre Kollegen bei Krankheit oder Urlaub vertreten, für die sogenannte Vertretungspauschale nach EBM-Nr. 03010 nur halb so viel Honorar bekommen wie für die normale Versichertenpauschale (Nr. 03000).

Das war auch vor dem 1. Oktober schon so gewesen, allerdings war damals die Versichertenpauschale noch deutlich höher bewertet.

Durch die Herausnahme unter anderem der Gesprächsleistung (03230) und der Vorhaltepauschale (03040) aus der Versichertenpauschale ist es zu einer deutlichen Abwertung gekommen - mit der Konsequenz, dass die Vertreterpauschale je nach Altersstufe jetzt nur noch zwischen 6,10 Euro und 11,80 Euro bringt.

Das führt in Brandenburg offenbar dazu, dass kaum mehr Ärzte für eine Vertretung zu gewinnen sind - kein Wunder, denn fast alle Hausärzte in dem Flächenland haben volle Praxen und selbst genug zu tun. Nirgends in Deutschland kommen so viele Patienten auf einen Hausarzt wie in Brandenburg.

"Die Vertreterfälle werden deutlich abnehmen", kündigte daher auch der Vorsitzende des Hausärzteverbands Brandenburg (HÄVBB) Dr. Johannes Becker in der Vertreterversammlung an.

Er beantragte, dass in Brandenburg eine Unterstützungspauschale im hausärztlichen Versorgungsbereich von 14 Euro ab dem vierten Quartal 2013 eingeführt wird. Die Pauschale soll bei Vertretung wegen Krankheit und Urlaub automatisch zugesetzt werden.

Keine schnelle Heilung in Sicht

Der Antrag sieht auch vor, dass die Regelung wieder entfällt, wenn die KBV bei den Krankenkassen Nachbesserungen für die Vertreterpauschale durchsetzt.

Die Vergütung für Vertreter steht mit auf dem Forderungskatalog der KBV-Vertreterversammlung, die die KBV-Spitze noch in diesem Jahr mit den Krankenkassen nachverhandeln sollte.

Becker zeigte sich jedoch pessimistisch: "Ich glaube nicht, dass die KBV die Sache bis zum Jahresende heilt." Zugleich wies er den Vorschlag des stellvertretenden KVBB-Vorsitzenden Dr. Peter Noack zurück, den Antrag an den Vorstand zu überweisen.

"Wir sehen das als eines unserer Essentials", sagte er. Noacks Vorschlag laufe darauf hinaus, dass das Handeln der KBV abgewartet werde. "Darauf können wir nicht warten. Das ist die Meinung des hausärztlichen Fachausschusses." Beckers Antrag setzte sich mit 19 Stimmen bei 11 Enthaltungen durch.

Noack hatte darauf hingewiesen, dass dafür bei dauerhafter Umsetzung pro Jahr fünf bis sechs Millionen Euro pro Jahr nötig sind. Außerdem müsse das Benehmen mit den Krankenkassen hergestellt werden. "Wir müssen noch prüfen, ob das rechtssicher umzusetzen ist", sagte er.

Auch in einigen anderen KVen gibt es offenbar Stützungen für die Vertreterpauschale. So ist im Vertretungsfall teilweise die Vorhaltepauschale (Nr. 03040) zur Hälfte ansetzbar.

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