Leitartikel

Keine Rolle rückwärts beim EBM

Die von KBV-Vize Regina Feldmann verkündete Einigung, dass der neue EBM weiterentwickelt wird, bringt Vertragsärzten an einigen besonders dringenden Stellen Entlastung. Der neue EBM wird bleiben, 2014 kommen die nächsten Änderungen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Wie viel Euro springen im neuen EBM für Ärzte raus? Die Frage bleibt spannend.

Wie viel Euro springen im neuen EBM für Ärzte raus? Die Frage bleibt spannend.

© Becker&Bredel / imago

Bei Neuerungen am Abrechnungssystem der Krankenkassen sind die Reaktionsmuster im Kollektiv der Ärzte gut eingeübt: Diejenigen, die von den Änderungen im EBM profitieren, halten still, diejenigen, die tendenziell verlieren könnten, schreien laut auf.

Der Aufschrei mag legitim sein, der vielleicht entstehende Eindruck, Änderungen am System würden alle Vertragsärzte an den Rand des Ruins bringen, trügt allerdings.

Der Grund dafür liegt in der Natur der Sache: Am Ende geht es bei Änderung im EBM immer um die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung gezahlt wird.

Das heißt, wenn eine Gruppe von Ärzten gewinnt, muss eine andere verlieren, denn die von den Kassen zu zahlende Summe ändert sich nicht, nur die Verteilung ändert sich.

Anders funktioniert dieser Mechanismus nur bei extrabudgetären Leistungen, zum Beispiel Präventionsleistungen wie dem Check-up 35.

Deshalb sind die Änderungen am EBM, die KBV-Vize Regina Feldmann nach einer Einigung mit den Krankenkassen auf Spitzenebene bei der Vertreterversammlung verkündet hat, noch mit Vorsicht zu genießen: Denn für die erreichten Verbesserungen im EBM ist bisher kein zusätzliches Honorar vereinbart.

Abstaffelungsregelung soll geändert werden

Zur Erinnerung: Die KBV-Vertreter hatten im September auch die Forderung aufgestellt, dass für die EBM-Änderungen zusätzliches Geld fließen müsse. Immerhin: Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, die Abstaffelungsregelung weiter zu entwickeln.

Ob daraus zusätzliches Honorar mobilisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Die Änderungen sind zudem nicht amtlich, sondern müssen noch kurz vor Weihnachten im Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen werden - hier wird noch auf die genauen Formulierungen zu achten sein.

Einiges hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in den Verhandlungen mit den Krankenkassen immerhin erreicht: Vertragsärzte, die die Vertretung von Kollegen im Urlaub oder bei Krankheit übernehmen, werden jetzt wieder etwas besser gestellt.

Die Abwertung der Versichertenpauschalen, auch der EBM-Nr. 03010, hatte gerade bei Vertretungen zu einer starken Benachteiligung der Ärzte geführt - in manchen KVen gab es deshalb auch schon Regelungen, die ähnlich wie die Einigung jetzt auf Bundesebene angelegt waren: Die Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040) wird im Vertretungsfall jedenfalls hälftig zugesetzt.

Ärzte müssen Kröte schlucken

Auch die jetzt geplante Herausnahme der 20 Minuten Mindestkontaktzeit bei Abrechnung der neuen Gesprächsziffer (Nr. 03230) neben der Versichertenpauschale (Nr. 03000) macht manche Volte bei den Arzt-Patienten-Kontakten überflüssig.

Die Variante kurzer Kontakt am Anfang des Quartals mit Vereinbarung eines weiteren Termins im Verlauf des Quartals für die echte Behandlung - wohlgemerkt: um Zeit zu sparen! - ist damit nicht mehr für eine wirtschaftliche Praxisführung erforderlich.

Die Kröte, dass sich bei der Definition chronisch Kranker für die Abrechnung der Chroniker-Ziffern (03220 und 03221) das Rad nicht mehr zurückdrehen lässt, müssen die Ärzte offenbar wohl oder übel schlucken.

Der Nachweis der kontinuierlichen Behandlung wegen derselben gesicherten chronischen Krankheit ist nur mit hohem organisatorischem Aufwand zu erbringen; und so mancher dank guter medizinischer Betreuung perfekt eingestellte chronisch kranke Patient könnte bei der Abrechnung so durchs Raster fallen, weil er nicht oft genug in die Praxis kommt.

Mehr Anreiz, Qualität zu erbringen?

Ob das gerecht ist und ob es die richtigen Anreize setzt - hohe Qualität in der Patientenbetreuung zu erbringen - das werden die kommenden Quartale zeigen.

Honorarpolitik ist immer das Bohren dicker Bretter, das haben die vergangenen Jahre immer wieder gezeigt, in denen die KBV ja durchaus auch einige Erfolge vorzuweisen hat, zum Beispiel die Abkoppelung des vertragsärztlichen Honorars von der Entwicklung der Grundlohnsumme.

Trotz aller Schwächen des neuen Abrechnungswerks: Gut für die Praxen ist, dass die KBV-Vertreter nicht beschlossen haben, den neuen EBM zum Jahresende wieder auszusetzen.

Viele Hausärzte und ihre Praxisteams haben einiges an Geld und an Stunden investiert, um den neuen EBM zu lernen und für die Praxis klug umzusetzen.

Jetzt nach drei Monaten zu hören, alles sei umsonst gewesen, hätte die Glaubwürdigkeit der Ärztevertreter bei der Basis sicherlich nicht gesteigert.

Für die KBV ist es ein Desaster, dass sie gerade jetzt nach außen hin ein Bild der Zerstrittenheit abgibt. Wie sollen die schon im kommenden Jahr geplanten nächsten Änderungen im EBM den Ärzten vermittelt werden, wenn sich Hausärzte und Fachärzte gleich wieder in den Haaren liegen?

Und wenn gleichzeitig die eigenen Finanzen ins Visier der Steuerprüfer geraten sind? Ein wenig mehr Pragmatismus in der Vertreterversammlung und in der KBV-Spitze könnte nicht schaden.

Die erreichten Änderungen im EBM zeigen immerhin, dass die Sacharbeit noch nicht ganz in Vergessenheit geraten ist.

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