Zuschläge

Chroniker bringen ab Juli zwei Euro mehr

Bei zwei Arzt-Patienten-Kontakten mit chronisch Kranken erhalten Haus- und Kinderärzte ab 1. Juli rund zwei Euro mehr. Das ergibt sich aus der Neubewertung des "großen" Chronikerzuschlags.

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Passt zwischen zwei Finger: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker.

Passt zwischen zwei Finger: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker.

© E. Teister / blickwinkel / dpa

BERLIN. Die Analyse der Abrechnungsdaten zum neuen Hausarzt-EBM, die Anfang des Monats vorgestellt worden ist, hat schnell zu Konsequenzen geführt: Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass die Chronikerzuschläge zum 1. Juli in der Systematik geändert und um 20 Punkte aufgewertet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es zu zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten kommt.

Hintergrund ist, dass der Leistungsbedarf für die Betreuung chronisch Kranker nach dem neuen Hausarzt-EBM deutlich zurückgegangen war. KBV-Vize Regina Feldmann hatte daraufhin bereits Nachbesserungsbedarf für die Chronikerleistungen angemeldet.

Nun haben sich Krankenkassen und KBV im Bewertungsausschuss geeinigt. Die Praxissoftware-Anbieter werden voraussichtlich Sonderupdates zum Download anbieten. Die Systematik der Chronikerleistungen für Haus- und Kinderärzte sieht jetzt folgendermaßen aus:

Der bisher "kleine" Chronikerzuschlag (EBM-Nrn. 03220 bzw. 04220), der bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und vorheriger kontinuierlicher Betreuung durch den Hausarzt, abgerechnet werden kann, bleibt mit einer Bewertung von 130 Punkten unverändert.

Der bisherige "große" Chronikerzuschlag (EBM-Nrn. 03221/04221), der bei zwei persönlichen Kontakten statt der Nrn. 03220/04220 angesetzt werden konnte, wird zu einer Zuschlagsziffer umgewandelt, die alte Ausschlussregel gilt damit nicht mehr. Der Zuschlag ist mit 40 Punkten bewertet.

Bei zwei Arzt-Patienten-Kontakten ergibt sich damit eine Aufwertung der Chronikerleistung um 20 Punkte (jetzt: 17,22 Euro ohne Abstaffelung). Das entspricht in etwa der Bewertung, wie sie vor dem 1. Oktober die alte Chronikerpauschale Nr. 03212 hatte. (ger)

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