Honorare

So viel verdienen Orthopäden und Neurologen

Der KBV-Honorarbericht zum 2. Quartal 2013 liefert tiefe Einblicke in die unterschiedlichen Honorarstrukturen in einzelnen Fachgruppen und KVen. Zum Beispiel bei Orthopäden und Neurologen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels und Hauke GerlofHauke Gerlof Veröffentlicht:
Je nach Fachgruppe differieren der Kassen-Honorarumsatz je Behandlungsfall.

Je nach Fachgruppe differieren der Kassen-Honorarumsatz je Behandlungsfall.

© M. Chalou/fotolia.com

NEU-ISENBURG. Wie setzt sich das Honorar eines Vertragsarztes zusammen? Wie hoch ist Honorarumsatz je Behandlungsfall, differenziert nach EBM-Kapiteln? Antworten auf diese Fragen erhält, wer den Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zum Ende durchblättert.

Dort sind in den vergangenen drei Quartalen die Honorarumsätze nach EBM-Kapiteln in den einzelnen Fachgruppen analysiert worden, aktuell für die Fachgruppen der EBM-Kapitel 14 bis 20.

Neben der Orthopädie und der Neurologie sind dies die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, die Neurochirurgie, die Nuklearmedizin, die Pathologie sowie die Phoniatrie und Pädaudiologie. Für die Hausärzte erfolgte die Analyse bereits im Honorarbericht zum dritten Quartal 2012.

Hintergrund ist: Jede größere Fachgruppe hat im EBM ein eigenes Kapitel. Hausärzte bekanntlich das Kapitel 3, Internisten Kapitel 13, Neurologen Kapitel 16 und Orthopäden Kapitel 18. Zugreifen dürfen Fachärzte aber auch auf fachübergreifende Kapitel des EBM, teilweise abhängig von der jeweiligen Qualifikation.

Die Honorarstrukturen, die sich in den einzelnen Fachgruppen ergeben, variieren dabei erheblich, wie die Analyse zeigt. Das gilt allerdings nicht nur für die Unterschiede zwischen den Fachgruppen. Erhebliche Unterschiede gibt es je nach KV bei den Fallwerten, aber auch in den Honorarstrukturen innerhalb einer Fachgruppe.

Abweichungen um 100 Prozent

So erzielten im zweiten Quartal 2013 die Fachärzte für Orthopädie laut KBV-Honorarbericht im Bundesschnitt 48,13 Euro Kassenhonorar je Behandlungsfall - wobei in Bremen fast 62 Euro je Fall generiert wurden, in Brandenburg dagegen lediglich 36,60 Euro.

42,84 Euro (89 Prozent) davon generierten die Orthopäden aus Leistungen, die sie innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) erbracht hatten, die restlichen elf Prozent speisen sich aus extrabudgetären Leistungen.

Bei den Fachärzten für Neurologie belief sich das Kassenhonorar je Behandlungsfall im selben Betrachtungszeitraum im Schnitt auf 57,40 Euro - bei einer enormen Streubreite von 39,05 Euro in Thüringen bis 78,30 Euro in Schleswig-Holstein.

Hierbei wurden im Durchschnitt 97,6 Prozent und damit 56 Euro innerhalb der MGV erlöst und nur 2,4 Prozent - 1,40 Euro - extrabudgetär. Die Unterschiede bei den Fallwerten erklären sich teilweise daraus, dass in den KVen mit niedrigem Fallwert kaum extrabudgetäre Honorarumsätze erzielt wurden.

Hohe Unterschiedezwischen KVen

Die Orthopäden generieren mit im Schnitt 23,87 Euro noch nicht einmal die Hälfte ihres Honorarumsatzes von 48,13 Euro je Behandlungsfall aus dem eigenen arztgruppenspezifischen EBM-Kapitel 18, wie die KBV weiter ermittelt hat.

Dabei ist die Schwankungsbreite groß: Thüringen liegt mit 18,45 Euro am unteren Ende und Bremen am oberen (28,51 Euro), was sich aber teilweise ebenfalls aus dem erheblichen höheren Fallwert erklärt. 99,2 Prozent des betreffenden Honorarumsatzes aus Kapitel 18 entstammten demnach im zweiten Quartal 2013 aus Leistungen innerhalb der MGV.

Die Leistungen der speziellen Versorgungsbereiche des arztgruppenübergreifenden EBM-Kapitels 30 stellen bei den Orthopäden mit im Schnitt 10,53 Euro den zweitgrößten Anteil beim Honorarumsatz je Behandlungsfall ein. Hierbei sind laut Honorarbericht maßgeblich die Schmerztherapie (30.7), die Chirotherapie (30.2) sowie die Physikalische Therapie (30.4) am Honorarumsatz beteiligt.

In dieser Kategorie liegt Brandenburg mit einem Wert von 5,26 Euro am unteren Ende der Skala, gefolgt von Thüringen mit 6,17 Euro - beides KVen mit einem niedrigen Gesamtfallwert.

Westfalen-Lippe mit 13,90 Euro hingegen liegt am oberen Ende. 99,5 Prozent der Vergütung aus dem Kapitel 30 stammten im zweiten Quartal 2013 aus Leistungen innerhalb der MGV.

Bei den Neurologen sieht die Situation etwas anders aus. Mit 42,48 Euro erzielten sie deutlich mehr als die Hälfte ihres Honorarumsatzes von 57,40 Euro je Behandlungsfall aus dem eigenen arztgruppenspezifischen EBM-Kapitel 16. Wie bei den Orthopäden tragen hierbei auch bei den Neurologen die Fachvertreter in Thüringen mit einem Wert von 33,39 Euro die rote Laterne.

Mit 55,47 Euro auf den größten Wert kommen die Neurologen in Berlin - bei einem wiederum erheblich höheren Fallwert. 99,1 Prozent des betreffenden Honorarumsatzes aus Kapitel 16 entstammte laut KBV bei den Neurologen im zweiten Quartal 2013 aus Leistungen innerhalb der MGV.

Das Kapitel 30 stellt auch bei den Neurologen mit im Schnitt 3,56 Euro den zweitgrößten Anteil am Honorarumsatz je Behandlungsfall dar. Der überwiegende Teil stammte wie bei den Orthopäden aus dem Kapitel 30.7, der Schmerztherapie, gefolgt von der Schlafstörungsdiagnostik (30.9).

Wiederum entpuppt sich Thüringen mit gerade einmal 0,02 Euro als Schlusslicht und Schleswig-Holstein mit deutlichem Abstand mit 15,72 Euro als Spitzenreiter. 93 Prozent der Leistungen aus dem Kapitel 30 wurden innerhalb der MGV vergütet.

Radiologie als dritte Säule

An dritter Stelle tragen bei den Orthopäden Leistungen des EBM Kapitels 34 mit der diagnostischen und interventionellen Radiologie, CT und MRT mit im Schnitt 4,90 Euro zum Honorarumsatz je Behandlungsfall bei. Berlin stellt sich hierbei mit 2,46 Euro als Schlusslicht heraus, Rheinland-Pfalz mit 7,11 Euro als Spitzenreiter. 98,7 Prozent dieser Leistungen wurden innerhalb der MGV vergütet.

Auf Rang vier bei den Anteilen am Honorarumsatz je Behandlungsfall kommen bei den Orthopäden Leistungen aus dem EBM-Kapitel 31 (Ambulantes Operieren) mit durchschnittlich 3,78 Euro.

Hierbei sind die Werte mit 1,53 Euro in Schleswig-Holstein am niedrigsten und mit 6,54 Euro in Hessen am höchsten. Alle diese Leistungen wurden außerhalb der MGV vergütet.

Bei den Neurologen stehen Leistungen aus dem EBM-Kapitel 21 der Psychiater und Psychotherapeuten mit 2,98 Euro an dritter Stelle, wobei alle diese Leistungen innerhalb der MGV vergütet wurden.

Die Bandbreite ist hier wiederum groß mit Sachsen (0,30 Euro) am unteren und Bayern (9,73 Euro) am oberen Ende. In manchen KVen wurden überhaupt keine Leistungen aus dem Kapitel 21 abgerechnet.

Leistungen aus dem Kapitel 33 der Ultraschalldiagnostik stellen bei den Neurologen mit im Schnitt 2,96 Euro die vierte Umsatzsäule dar. Sachsen-Anhalt steht hierbei mit 0,60 Euro am unteren Ende der Tabelle und Baden-Württemberg mit 5,12 Euro am oberen Ende. Alle Leistungen wurden innerhalb der MGV vergütet.

Bei den Orthopäden speisen sich weitere Honorarbestandteile je Behandlungsfall im zweiten Quartal 2013 mit durchschnittlich 1,17 Euro aus den Kostenpauschalen des EBM-Kapitels 40, wobei 88,1 Prozent davon innerhalb der MGV vergütet wurden. Leistungen aus anderen Kapiteln machen nochmals im Schnitt 3,88 Euro aus.

HVM hat großen Einfluss auf die Fallwerte

Bei den Neurologen nehmen die Leistungen aus den arztgruppenübergreifenden Leistungen des Kapitels 1 mit im Schnitt 1,57 Euro den vierten Platz ein, wobei 97,8 Prozent innerhalb der MGV vergütet wurden.

Weitere 3,84 Euro stammten aus anderen Kapiteln, wobei Kapitel 34 mit der diagnostischen und interventionellen Radiologie, CT und MRT einen Schwerpunkt bildet.

Insgesamt zeigt die Analyse der Honorarstruktur, wie groß der Einfluss der Honorarverteilungsmaßstäbe auf die Fallwerte einer Fachgruppe ist.

Aber auch die Fallzahl, die in dem Spezialkapitel des Honorarberichts nicht mit einfließt, mag eine Rolle spielen: Ärzte, die sehr viele Patienten versorgen müssen, haben teilweise gar nicht die Zeit, Leistungen außerhalb der Basisversorgung zu erbringen. Für den Fallwert kann das fatale Folgen haben.

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