Laborgemeinschaften

Kein Jubel über weniger Bürokratie

Die KVen haben die Kostennachweise für Laborgemeinschaften ausgesetzt. Das bedeutet weniger Bürokratie für die Ärzte. Die reagieren indes mit wenig Interesse, denn ihr Problem im Alltag ist ein ganz anderes.

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Blutuntersuchung - Kostennachweise müssen Laborgemeinschaften seit Juli nicht mehr vorlegen.

Blutuntersuchung - Kostennachweise müssen Laborgemeinschaften seit Juli nicht mehr vorlegen.

© Alexander Raths / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Seit Juli müssen Laborgemeinschaften keine Kostennachweise mehr vorlegen. Grund zum Jubeln sehen Laborärzte und Mitglieder der Gemeinschaften allerdings nicht.

Sie hätten Kassen und KBV gerne weiter schwarz auf weiß dokumentiert, dass die Honorierung ihrer technischen Leistungen meist nicht einmal kostendeckend ist.

Froh über die Aussetzung sind zumindest die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), in deren Hand es zuvorderst lag zu überprüfen, ob die abgerechneten Kosten plausibel und marktüblich sind.

Die KV Nordrhein etwa weint den Kostennachweisen keine Träne nach. Viel Aufwand sei für die Prüfung betrieben worden, so Pressereferentin Kerstin Hamacher: "Die Nachweise wurden anonymisiert, digitalisiert aufbereitet, ans Labor-Kompetenzzentrum geschickt, und wir haben auch sehr umfangreiche Unterlagen zurückbekommen."

Nie habe es in der KV aber Beanstandungen oder gar Honorar-Rückforderungen gegeben. Angesichts dessen halte die KV Nordrhein die Aussetzung der Kostennachweise für sehr sinnvoll, so Hamacher.

Schulterzucken der Ärzte

Die Laborgemeinschaften selbst registrieren den Erlass der Kostennachweise eher mit Schulterzucken. Ein Beitrag zur Entlastung von der Bürokratie, wie die KBV die Aussetzung auch begründet?

"Wir bilanzieren ja ohnehin fast alle", sagt Dr. Theo Stein vom Dachverband der Laborgemeinschaften in Mönchengladbach. Der Aufwand für die Kostennachweise sei da kaum ins Gewicht gefallen.

Auch Stein sind keine Rückzahlungen durch Laborgemeinschaften bekannt geworden. Für ihn ist das wenig überraschend, denn: "Die wirklichen Kosten sind viel höher als das, was jetzt bezahlt wird." Durch die Quotierung werden die technischen Kosten für Laborleistungen je Parameter nach Angaben von Stein derzeit im Durchschnitt mit 22,5 Cent ersetzt.

"Bei einer Vollkostenrechnung betragen die wahren Kosten mindestens 33 Cent, gehen aber auch rauf bis auf 50 Cent", sagt Dr. Bernhard Wiegel vom Berufsverband der Laborärzte.

Für ihn ist die Aussetzung der Kostennachweise konsequent. Anfangs, so Wiegel, habe die Angst bestanden, dass an die Laborgemeinschaften zu viel gezahlt werde - weswegen die Kostennachweise eingeführt wurden.

Im Laufe der Jahre hätten dann die Gewinn- und Verlustrechnungen "die Erkenntnis gebracht", dass das Honorarsystem des EBM für das Kapitel 32 nicht kostendeckend ist. Wozu die Kostennachweise dann also weiterführen? "In nächster Zeit werden keine Konsequenzen daraus gezogen", so Weigel.

2018 wieder Kostennachweise?

Für die niedergelassenen Ärzte, die in Laborgemeinschaften angeschlossen sind, ändert sich durch die Aussetzung der Kostennachweise nichts. "Das geht an den meisten Niedergelassenen vorbei, weil wir seit der Einführung der Direktabrechnung nichts mehr mit der Abrechnung zu tun haben", sagt Dr. Peter Schlüter, Hausarzt aus Hemsbach.

Bis Ende 2017 sind Laborgemeinschaften davon befreit, für Laborleistungen, die im GKV-Rahmen erbracht werden, vom Steuerberater bestätigte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Darauf verständigten sich Anfang Juli KBV und der GKV-Spitzenverband.

Bis 2016 soll überprüft werden, wie sich die Änderung auswirkt und ob die Kostennachweise ab 2018 wieder in Kraft gesetzt werden. (juk)

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