Arbeitsentlastung

MFA zahlen sich extrabudegtär aus

132 Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für die Vergütung von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen zur Verfügung. Für Hausärzte, die dauerhaft davon profitieren wollen, heißt das: Sie sollten jetzt in die Fortbildung ihrer MFA investieren.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Hausbesuche von MFA sind bald auch in nicht unterversorgten Regionen abrechenbar.

Hausbesuche von MFA sind bald auch in nicht unterversorgten Regionen abrechenbar.

© A. Raths / fotolia.com

Ärztliche Honorare sind ein kompliziertes Geschäft. Es war wohl viel Rechnerei nötig, bis die Honorarvereinbarung vom Spätsommer so weit präzisiert war, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die neuen Abrechnungsleistungen mit EBM-Nummern, Abrechnungsvoraussetzungen und Fallzahlbegrenzungen veröffentlichen konnte. Mehr als zwei Monate gingen darüber ins Land.

Nun ist die Förderung der nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen in Hausarztpraxen endlich in trockenen Tüchern.

Allgemeinärzte, die eine entsprechende Genehmigung haben und sich von speziell fortgebildeten Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Teil der Hausbesuche abnehmen lassen, erhalten für die dabei geleistete Arbeit und für die Vorhaltung eine erheblich höhere Vergütung als bisher - und das nicht nur in unterversorgten Gebieten.

Auch für Zusatzaufgaben in der Praxis lassen sich die nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPA) einsetzen, etwa beim Fallmanagement. Auch hier können sie den Hausärzten einen Teil der Arbeit abnehmen.

Zur Honorierung dieser Tätigkeiten gibt es die Grundförderung der Beschäftigung einer NäPA über die neue Zusatzpauschale EBM-Nr. 03060.

Sie wird für bis zu knapp 600 Fälle je Praxis gewährt, sofern die Voraussetzungen bei den Mindestfallzahlen (860 Fälle je Quartal bei Einzelpraxis, 640 mehr je zusätzlichem Hausarzt; oder 160 Fälle je Quartal bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind, 120 mehr je zusätzlichem Hausarzt) erfüllt sind.

Anteilig vergebene Zulassungen, beispielsweise halbe Arztsitze werden bei den Abrechnungsvoraussetzungen entsprechend des Versorgungsauftrags gezählt. Damit sollen die Ärzte, die als Hausarzt relativ wenige (arbeitsintensive) Fälle betreuen, keinen Anspruch auf eine Pauschalförderung bekommen.

Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Wer relativ wenige Fälle betreut, bedarf nicht unbedingt der Unterstützung durch eine NäPA bei Hausbesuchen, so die Annahme. Zumindest gibt es weniger Grund eine solche Förderung über eine Zusatzpauschale zu fördern.

Einzelpraxen bei Pauschale relativ im Vorteil

Aber nicht nur nach unten, also bei kleinen Praxen, gibt es eine Fördergrenze. Die knapp 600 Fälle je Praxis, die gefördert werden (maximales Punktzahlvolumen 12.851), sind unabhängig von der Zahl der Hausärzte oder der beschäftigten NäPA, wie KV-Sprecher Dr. Roland Stahl auf Anfrage ausdrücklich bestätigt hat.

Das heißt, Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ normaler Größe mit zwei oder mehr Hausärzten erhalten im Verhältnis zur Zahl der behandelten Patienten eine geringere Förderung.

Je Praxis bleibt die Förderung über die Pauschale auf 1320 Euro je Praxis im Quartal beschränkt, was bei Großpraxen natürlich kaum ins Gewicht fällt.

Davon unbenommen ist die Förderung der Einzelleistungen, die von den NäPA erbracht werden - die wie die Pauschale auch - extrabudgetär vergütet werden. Die infrage kommenden Leistungen sind der Hausbesuch einschließlich Wegekosten und der Mitbesuch einschließlich Wegekosten (EBM-Nrn. 03062 und 03063).

Ob sich die Fortbildung einer Fachangestellten zur NäPA - immerhin insgesamt mindestens 190 Stunden - also rechnet, hängt nicht nur von der Pauschale ab, sondern entscheidend auch davon, wie viel eine NäPA dem Arzt bei Hausbesuchen und in der Praxis tatsächlich an Arbeit abnimmt.

Eine zusätzliche Gegenfinanzierung der Kosten einer NäPA - VERAH und einige andere Zusatzqualifikationen von MFA erfüllen übrigens ebenfalls das Curriculum der Bundesärztekammer - ist auch über die hausarztzentrierte Versorgung möglich.

Dies soll bei der Honorierung über die Regelversorgung im Übrigen auch berücksichtigt werden. Je Fall aus einem Hausarzt- oder Knappschaftsvertrag reduziert sich die Zuschlagssumme aus der GOP 03040 um einen Fall - also um rund 2,25 Euro.

Schon MFA in Fortbildung zählen

Sehr klug ist die Entscheidung der Vertragspartner, die Förderung bereits zu bezahlen, wenn die MFA noch in Fortbildung ist. Bis 30. Juni 2016 haben Hausärzte Zeit, ihre Fachangestellte die Ausbildung abschließen zu lassen. Dadurch wird eine Benachteiligung von Ärzten in Regionen vermieden, wo bisher die Förderung von fortgebildeten MFA über Selektivverträge kaum gegriffen hatte.

Vor allem Ärzte in Bayern und Baden-Württemberg sind bei der Zahl ausgebildeter VERAH bereits erheblich weiter als viele andere Bundesländer. Es reicht damit für Ärzte zunächst, die Voraussetzungen bei den Fallzahlen zu erfüllen und gegenüber der KV zu erklären, eine NäPA mit mindestens 20 Wochenstunden zu beschäftigen, um die Genehmigung zu erhalten.

Die KV überprüft dann erstmals nach zwei Jahren, ob die Voraussetzungen für die Abrechnung der NäPA-Leistungen weiterhin erfüllt sind.

Die Förderung der nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und damit der Delegation entspricht letztlich den Notwendigkeiten der bereits in naher Zukunft in vielen Regionen prekär werdenden hausärztlichen Versorgung.

Die damit einhergehende Aufwertung des Berufs der MFA, der in ihrem Tarifvertrag mittlerweile wenigstens zum Teil abgebildet ist, ist folgerichtig und könnte auf längere Sicht helfen, genügend Nachwuchs für die Praxen zu gewinnen.

Gespannt sein darf man darauf, ob die avisierten 132 Millionen Euro ausreichen werden, oder ob die KVen den Topf nachfüllen müssen. Das liegt vor allem an der Bereitschaft der Hausärzte, einen Teil ihrer Arbeit aus der Hand zu geben - und dafür auch in die Fortbildung zu investieren.

Lesen Sie dazu auch: EBM: Drei neue EBM-Ziffern für VERAH und Co

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