Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Zusätzlicher Service durch Kooperation

Veröffentlicht:

Hausärzte, die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen als Selbstzahlerleistungen anbieten, werden in der Regel die üblichen Untersuchungen wie EKG und Lungenfunktionsanalyse im Repertoire haben. Dabei werden aber spezielle HNO-ärztliche Fragen oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Dennoch spielen Probleme in diesem Bereich unter Umständen eine fatale Rolle bei Tauchunfällen, zum Beispiel Defekte an den Trommelfellen. Um den Patienten einen vollständigen Service anbieten zu können, kann es sinnvoll sein, eine Kooperation mit einem HNO-Arzt einzugehen, in einer Teilgemeinschaftspraxis oder auch in einer eher lockeren Zusammenarbeit.

Wichtig ist, dass das Honorar nach der erbrachten Leistung verteilt wird. Für den Patienten bringt die Kooperation besseren Service, besonders dann, wenn die Termine gut miteinander koordiniert werden. (hpa/ger)

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert